Wann verfällt Resturlaub im Arbeitsrecht? Jetzt informieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Verfall von Resturlaub im Arbeitsrecht 

Was unter Resturlaub zu verstehen ist, wie es sich mit dem Resturlaub bei Kündigung verhält und weitere Themen rund um das Thema Resturlaub erläutern wir in diesem Artikel. Die verschiedenen Themen des Arbeitsrechts beleuchten wir in unseren regelmäßigen Beiträgen und freuen uns, Ihnen damit weiterhelfen zu können.

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Was ist Resturlaub? 

Resturlaub ist Urlaub, der von einem Arbeitnehmer bis zum Ablauf des laufenden Jahres trotz eines Anspruchs noch nicht genommen worden ist.  

Resturlaub bei Kündigung 

Insbesondere der Resturlaub bei Kündigung führt immer wieder zu Fragen. Dieser richtet sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Hierbei kommt es also auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Für die Frage, wie viel Resturlaub der Arbeitnehmer noch in Anspruch nehmen kann, ist Stichtag der 30. Juni.  

Verfall von Resturlaub 

Vom Grundsatz her verfällt Resturlaub am 31.12. eines jeden Jahres. Jeder Arbeitnehmer soll damit von Gesetzes wegen her dazu angehalten werden, den eigenen Urlaubsanspruch zur Erholung auch wahrzunehmen. Bei dringenden betrieblichen Gründen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen kann eine Übertragung des Urlaubs bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen. Aufgrund neuer Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht vom 20.12.20222 - 9 AZR 266/20 verjähren Urlaubsansprüche nicht mehr in dem Fall, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf den Urlaubsanspruch und den Verfall hingewiesen hat.  

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Was ist mit Resturlaub bei Krankheit? 

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit gehindert ist, Resturlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, dann werden sie nicht genommenen Urlaubstage ins Folgejahr übertragen. Allerdings können diese dann nur bis zum 31.03. des Folgejahres in Anspruch genommen werden. 


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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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Kann Resturlaub ausgezahlt werden? 

Dies ist grundsätzlich nicht möglich, Urlaub ist vom Gesetzgeber zur Erholung des Arbeitnehmers vorgesehen. Urlaub kann aber nach der Kündigung abgegolten und damit ausgezahlt werden, jedenfalls wenn keine Möglichkeit mehr des Erholungsurlaubs besteht. Hierbei sind auch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten. 

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Was ist mit arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zum Resturlaub? 

Sowohl zum Urlaub als auch zum Resturlaub können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Allerdings ist § 13 Bundesurlaubsgesetz zu beachten, der einen Mindestschutz für den Arbeitnehmer bedeutet. 

Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgebern im Arbeitsrecht 

Wir bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beratung zu allen relevanten Themen zu Fragen von Urlaub und Resturlaub und in allen übrigen Themengebieten des Arbeitsrechts an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.   

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