Warnung vor Abofallen durch "Gelbes Branchenbuch" und den "Branchenbuch Verlag"

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In der heutigen Zeit, in der die digitale Präsenz von Unternehmen immer wichtiger wird, tauchen leider auch immer mehr betrügerische Angebote auf. Eines davon ist das sogenannte "Gelbe Branchenbuch", betrieben vom ominösen "Branchenbuch Verlag". 


Das "Gelbe Branchenbuch" versucht wohl, mit seinem Namen und der Aufmachung seiner Trickformulare eine Nähe zu den bekannten und seriösen "Gelben Seiten" zu suggerieren. Der "Branchenbuch Verlag" hingegen gibt sich als Herausgeber aus, bleibt aber in Bezug auf seine Identität undurchsichtig. Bei beiden handelt es sich um Akteure einer bekannten und leider immer noch verbreiteten Betrugsmasche, die darauf abzielt, Unternehmen in kostenpflichtige Einträge zu locken.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten keine Klarheit über den Betreiber, nur der Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin wird genannt. Die angegebene Adresse lautet „Am Brandenburger Tor, Pariser Platz 4a, 10117 Berlin“.


Das Vorgehen


Es werden Trickformulare verschickt, die auf den ersten Blick harmlos wirken. Diese Formulare sind so gestaltet, dass man diese mit leicht den "Gelben Seiten" verwechselt. Es wird suggeriert, dass eine Rückantwort per E-Mail kostenlos ist und ein Annahmeschluss besteht. Der beigefügte Fließtext bittet darum, die Firmendaten auf Korrektheit zu prüfen und zur Sicherstellung der Veröffentlichung an zurückzusenden. Der Haken: Ein kleingedruckter Text legt fest, dass die Veröffentlichung der Daten z. B. 89 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Monat kostet, bei einer Laufzeit von 24 Monaten.


Die Konsequenzen

Eine Unterschrift unter dieses Formular führt zu Kosten von etwa 2.500 € für einen Eintrag, der in der Regel keinen erkennbaren Mehrwert bietet. Das Portal des "Gelben Branchenbuchs" ist rudimentär und nicht für eine effektive Online-Präsenz optimiert. 


Was tun bei Erhalt eines solchen Formulars?


  • Falls Sie das Formular noch nciht zurückgeschickt haben: Unterzeichnen Sie das Formular nicht und senden Sie es nicht zurück. Ignorieren Sie es am besten.


  • Falls es bereits zu spät ist: Sollten Sie bereits in die Falle getappt sein, empfehlen wir Ihnen den Verrtag anzufechten (nennen Sie z.B. die Gründe der Täuschung) und hilfsweise außerordentlich und ordentlich zu kündigen. Es schadet auch nicht, den Widerruf zu erklären, auch wenn Sie ein Widerrufsrecht nur als Verbraucher haben. Das Schreiben sollten Sie mindestens 4 Jahre aufbewahren. Alternativ können Sie sich auch an unsere Kanzlei wenden, wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

Über unsere Kanzlei


Wir haben umfassende Erfahrungen im Umgang mit solchen und ähnlichen Betrugsfällen. Wir übernehmen im Fall einer Beauftragung die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Zudem bieten wir die Vertretung von Mandanten aus ganz Deutschland an, dank unserer Online WebAkte. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kann diese die Kosten übernehmen


Wir freuen uns über Ihre Anfrage am Besten direkt hier über Anwalt.de


Alexander Hufschmid

Rechsanwalt

Foto(s): Rechtsanwalt Hufschmid

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