Warnung vor der IM Internet Medien Service GmbH Bruckmühl

  • 3 Minuten Lesezeit

Die IM Internet Medien Service GmbH, Franz-von-Kobell-Straße 1b, 83052 Bruckmühl, geht derzeit mit Trickformularen auf Kundenfang. Damit wird bezweckt, Gewerbetreibende und Freiberufler in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken.

IM Internet Medien Service GmbH seit 2014 aktiv

Die IM Internet Medien Service GmbH ist kein unbekanntes Unternehmen. Erstmals fiel uns dieses Unternehmen im Jahre 2014 durch den Versand entsprechender Trickformulare auf. Im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein besteht eine Eintragung, in der als Unternehmensgegenstand

„Kuvertierservice, Postmailings und Grafikdesign, Produktion, Handel und Vertrieb von innovativen Produkten und Dienstleistungen, Verlag für Medien und Internet, die Vermarktung von Lizenzen sowie Beratung von Erfindern und Designern hinsichtlich der Markteinführung ihrer Produktideen.“

angegeben ist. Das Stammkapital besteht in Höhe von 25.000 €. Als Geschäftsführer ist der am 14. Juli 1979 geborene Eduard Moritz bestellt.

Das Trickformular der IM Internet Medien Service GmbH

Die IM Internet Medien Service GmbH bedient sich bei ihrem Geschäftsmodell der altbekannten Masche des sog. „Trickformulars“. Hierbei werden Formulare versandt, die mit dem Wort „Branchenbucheintrag“ überschrieben sind.

Auf dem Formular finden sich einige Voreintragungen, die dann noch ergänzt werden sollen. Diese Voreintragungen sowie Leistungsbeschreibung etc. sind fett und blickfangmäßig gedruckt, sodass die Aufmerksamkeit des Lesers darauf gelenkt werden soll.

Einerseits mutet das Formular an wie an die Gelbe Seiten angelegt. Andererseits könnte man das Formular auch mit einem amtlichen Schreiben verwechseln, da spezielle Merkmale wie Region etc. darauf hindeuten. Auf jeden Fall deutet auf den ersten Blick nichts auf die Kosten hin, welche mit der Unterzeichnung dieses Formulars entstehen. Diese sind gut im Kleingedruckten versteckt, sodass die Kosten höchstens einem sehr aufmerksamen Leser auffallen. Und diese Kosten haben es in sich. Hierzu führt die IM Internet Medien Service GmbH auf ihrer Website in den AGB wie folgt aus:

„Die Zahlungsbedingungen sind wie folgt: IM hat bei dem kostenpflichtigen Eintrag Standard Business einen Anspruch auf Vergütung von monatlich Euro 99,-, also im Jahr Euro 1.188,-, zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19 %. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus für ein Jahr. Sobald der Auftraggeber das Angebot unterschrieben an IM zurückgesendet hat, erhält der Auftraggeber per Post eine Auftragsbestätigung mit den erforderlichen Zugangsdaten. Danach wird die Rechnung mit getrennter Post an den Auftraggeber übermittelt.“

Hinzu kommt, dass der Vertrag fest auf zwei Jahre geschlossen wird und sich um ein weiteres Jahr verlängern soll, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das bedeutet, dass mit einer Unterschrift inklusive Umsatzsteuer ein Betrag von mindestens 2.827,44 € geltend gemacht wird. Ein horrender Betrag, wenn man die quasi nicht vorhandene Gegenleistung (also einen Eintrag in dem völlig unmaßgeblichen Register regionalesbranchenbuch.net der IM Internet Medien Service GmbH) betrachtet.

Rechnung der IM Internet Medien Service GmbH 

Nach Rücksendung des Trickformulars erfolgt unmittelbar die Rechnungsstellung für das erste Vertragsjahr. Leider denken sich viele Adressaten, dass es eine Pflicht zur Begleichung der Rechnung gibt und übersehen dabei, dass im zweiten (und evtl. dritten) Jahr ebenfalls noch inkassiert wird.

Abwehr der Forderungen der IM Internet Medien Service GmbH 

Forderungen der IM Internet Medien Service GmbH, welcher die Unterzeichnung eines Trickformulars zugrunde liegen, sollten niemals ungeprüft gezahlt werden. Es gibt hier zahlreiche Angriffspunkte, um sich von dem Vertrag zu lösen.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten vor Forderungen dieser Unternehmen bewahren können. Hierbei haben wir nicht nur erreicht, dass die Forderungen zurückgezogen werden, sondern konnten in zahlreichen Fällen auch Zahlungen zurückfordern, welche unsere Mandanten bereits geleistet haben.

Gerne vertreten wir Sie hierzu bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten