Warum ein notarielles Testament?

  • 1 Minuten Lesezeit


Der Notar prüft Ihre Testierfähigkeit und beurkundet nur, wenn er davon überzeugt ist. Damit erhält das notarielle Testament eine höhere Rechtssicherheit als das privatschriftliche Testament.


Der Notar bietet eine persönliche Beratung, um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Testierenden zu klären und sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt umgesetzt werden. Rechtsanwalt Krau ist nicht nur Notar, sondern auch Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Unternehmensnachfolge).


Das Erbrecht ist komplex und birgt zahlreiche Fallstricke. Ein notarielles Testament stellt sicher, dass juristische Fachkenntnisse genutzt werden, um Fehler bei der Formulierung zu vermeiden und den Willen des Erblassers korrekt umzusetzen.


Notarielle letztwillige Verfügungen ermöglichen flexiblere Regelungen, insbesondere für Patchwork-Familien oder Personen, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben.


Durch Erbverträge können zusätzliche vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die über die Regelungen eines herkömmlichen Testaments hinausgehen. Wer nicht verheiratet ist, kann kein gemeinschaftliches Testament errichten. Diesen Personen bliebt nur der Erbvertrag. Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden, ansonsten ist er unwirksam.


Obwohl bei einem notariellen Testament zunächst Kosten für den Notar anfallen, können langfristig Kosten gespart werden. Beim notariellen Testament oder beim notariellen Erbvertrag benötigen die Erben keinen Erbschein und sind sofort handlungsfähig.


Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder bei einem notariellen Erbvertrag werden somit gleich zweimal die Erbscheinsverfahren erspart.


Das notarielle Testament wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und beim Amtsgericht verwahrt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall aufgefunden und rechtlich korrekt umgesetzt wird.


Eine Unklarheit, ein Fehler in einem privatschriftlichen Testament kann zehntausende von Euro aus dem Nachlass „verbrennen“ für vermeidbare Erbstreitigkeiten

Foto(s): info@rechtsanwalt-krau.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau

Beiträge zum Thema