Warum man zweimal über die rote Ampel fahren soll

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Natürlich sollten Sie es sich nicht zur Gewohnheit machen, ständig eine rote Ampel zu ignorieren. Der etwas ironisch gemeinte Rat bezieht sich ausschließlich auf eine konkrete Situation: den Haltelinienverstoß.

Ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn Sie, nachdem die Ampel auf Rot geschaltet ist, über die Haltelinie fahren, aber nicht in die Kreuzung hinein. Da Sie dabei auch den Sensor der Verkehrskamera auslösen, führt das bereits zu einem Beweisfoto. In der Regel macht die Anlage immer 2 Bilder. Wenn Ihr Fahrzeug auf beiden Bildern an der gleichen Stelle zu sehen ist, bekommen Sie einen Bescheid über einen Haltelinienverstoß. Es ist eindeutig, dass Sie keinen Rotlichtverstoß begangen haben, sondern lediglich einen Haltelinienverstoß. Der Vorwurf, das rote Licht ignoriert zu haben, bedeutet ein Bußgeld von mindestens 118,50 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Haben Sie dagegen, ohne jemanden zu gefährden, lediglich die Haltelinie überfuhren, kostet Sie der Verstoß nur 10 Euro.

Zurücksetzen und erneut geblitzt werden

Wenn die Technik korrekt funktioniert und sie tatsächlich standen, als das Foto entstand, werden Sie wahrscheinlich nur wegen des Haltlinienverstoßes belangt werden. Falls der Wagen aber noch rollte oder die Technik einen Fehler aufweist, bekommen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes. In der Praxis bremsen Autofahrer oft erst, wenn ihnen auffällt, dass sie geblitzt wurden. Sie fahren also nicht über die Kreuzung, aber das können Sie nicht beweisen.  Ich rate daher zurückzustoßen, bis der Blitzer erneut auslöst. So sorgen Sie für ein weiteres Beweisfoto, welches belegt, dass Sie nicht über die Kreuzung fuhren.

Achtung, gefährden Sie niemanden

Das Wichtigste ist, dass Sie beim Zurückstoßen niemanden gefährden. Oft gehen Fußgänger direkt hinter dem Auto über die Straße. Fahren Sie daher unter größter Vorsicht rückwärts. Wenden Sie sich im Zweifel immer an einen Rechtsanwalt, auch wenn Sie es versäumt haben den Haltelinienverstoß zu belegen. Es gibt viele Fehler bei der behördlichen Beweissicherung oder den Messverfahren. Als erfahrener Anwalt, kann ich in der Regel immer etwas für Sie erreichen.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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