Was Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung beachten müssen und welche Vorteile für Arbeitnehmer bestehen

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Einführung in die Thematik

Die außerordentliche Kündigung stellt im deutschen Arbeitsrecht ein Mittel dar, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen zu beenden. Dieses rechtliche Instrument ermöglicht es beiden Parteien – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer –, sich von einem Arbeitsvertrag zu lösen, wenn triftige Gründe vorliegen.


Grundlagen und gesetzliche Regelung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.


Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann. Beispielsweise betont das BAG in seinem Urteil vom 13.12.2018 (2 AZR 370/18), dass ohne eine vorherige Abmahnung eine Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich ist, etwa wenn klar erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch zukünftig nicht zu erwarten ist.


Wichtige Aspekte und Argumente

Wichtiger Grund: Der Kündigungsgrund muss so schwerwiegend sein, dass er das Vertrauensverhältnis erheblich stört. Hierzu zählen etwa gravierende Pflichtverletzungen oder strafbares Verhalten.


Interessenabwägung: Es muss eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Parteien stattfinden. Dabei sind Dauer und bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses sowie das Ausmaß der Pflichtverletzung zu berücksichtigen.


Zwei-Wochen-Frist: Gemäß § 626 Abs. 2 BGB muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des zur Kündigung berechtigenden Grundes erfolgen. Diese Frist beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte hinreichend sichere Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen hat.


Schadensersatz: Es können Schadensersatzansprüche entstehen. Es kommt auf den Einzelfall an.


Fazit und Handlungsempfehlungen

Arbeitgeber sollten sich der Tragweite einer außerordentlichen Kündigung bewusst sein und diese nur dann aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 626 BGB eindeutig erfüllt sind. Eine umfassende Dokumentation und frühzeitige Rechtsberatung sind empfehlenswert, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und den Prozess der Kündigung rechtssicher zu gestalten. In Zweifelsfällen kann eine Abmahnung als milderes Mittel in Erwägung gezogen werden, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben.

Der Arbeitnehmer hat hierbei letztlich die Abfindung im Blick die er erstreiten kann, es kommt auf den Einzelfall an.


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