Was bedeutet das neue Kinderkrankengeld für mich?

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Wie funktioniert das neue Kinderkrankengeld?

Mit dem neuen Kinderkrankengeld kann jeder Elternteil zusätzlich zu den bisherigen zehn Kinderkrankengeldtagen weitere zehn Arbeitstage im Jahr 2021 zu Hause bleiben, ohne vollständig auf Einkommen verzichten zu müssen.

Wie bei Krankengeld üblich, erhalten Eltern 90% ihres Nettogehaltes von der Krankenkasse ersetzt. Wie auch beim "normalen" Krankengeld gibt es eine Höchstgrenze der Tagespauschale. Diese liegt derzeit bei 112 € pro Tag.

Zuvor wurde Kinderkrankengeld nur ausgezahlt, wenn das eigene Kind nachweisbar krank war und sich sonst niemand um die Betreuung kümmern konnte. Nun soll es möglich sein, Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen, wenn Kinder aufgrund geschlossener Schulen und Kitas zuhause bleiben müssen. Ein Attest ist somit für das neue Kinderkrankengeld nicht mehr nötig.

Von dem neuen Kinderkrankengeld profitieren nur gesetzlich Versicherte. Das Kinderkrankengeld wird im Regelfall bis zum 12. Lebensjahr ausgezahlt. Alleinerziehenden steht die doppelte Anzahl der Tage zu.

Momentan ist in Verhandlung das Kinderkrankengeld noch weiter auszuweiten. Die SPD kündigte die Erhöhung der Kinderkrankentage von 20 auf 30 Tage an. Wann dies umgesetzt wird, ist derzeit noch nicht vollständig geklärt.

Wir beraten zu allen Fragen rund um das Kinderkrankengeld persönlich oder digital. Kontaktieren Sie uns jederzeit!

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Rechtsanwältin Norina Köslich, Kornstraße 26, 28201 Bremen

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