Was bedeutet Wegfall der Geschäftsgrundlage?

  • 3 Minuten Lesezeit

Von RA und Notar Krau

Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ein juristisches Konstrukt, das in § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist.

Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, die es ermöglicht, einen Vertrag anzupassen oder sogar aufzuheben, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach

Vertragsschluss so schwerwiegend verändert haben, dass die Parteien den Vertrag so nicht geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten.  

Die Idee hinter dem Wegfall der Geschäftsgrundlage

Die Idee hinter dem Wegfall der Geschäftsgrundlage ist, dass Verträge auf bestimmten Annahmen und Erwartungen der Parteien beruhen.

Ändern sich diese Annahmen und Erwartungen nach Vertragsschluss grundlegend, kann es sein, dass der Vertrag für eine oder beide Parteien unzumutbar wird.

In solchen Fällen soll das Recht ein Korrektiv bieten und eine Anpassung oder Aufhebung des Vertrages ermöglichen.

Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage

Damit der Wegfall der Geschäftsgrundlage greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wesentliche Veränderung der Umstände: Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich nach Vertragsschluss wesentlich verändert haben.
  2. Unvorhersehbarkeit: Die Veränderung der Umstände muss für die Parteien bei Vertragsschluss unvorhersehbar gewesen sein.
  3. Unzumutbarkeit: Es muss für eine Partei unzumutbar sein, an dem Vertrag festzuhalten.

Beispiele für den Wegfall der Geschäftsgrundlage:

  • Mietvertrag: Ein Mieter mietet eine Wohnung an, um sie als Büro zu nutzen. Nach Vertragsschluss erlässt die Gemeinde eine Verordnung, die die Nutzung der Wohnung als Büro untersagt. In diesem Fall könnte der Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen, da sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, wesentlich verändert haben.
  • Kaufvertrag: Ein Käufer kauft ein Grundstück, um darauf ein Haus zu bauen. Nach Vertragsschluss stellt sich heraus, dass das Grundstück aufgrund von Altlasten nicht bebaubar ist. Auch hier könnte der Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen.
  • Dienstvertrag: Ein Arbeitnehmer wird als Fahrer eingestellt. Nach Vertragsschluss verliert er seinen Führerschein. In diesem Fall könnte der Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen, da der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.


Rechtsfolgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage:

Liegen die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage vor, hat die betroffene Partei folgende Möglichkeiten:

  • Anpassung des Vertrags: Der Vertrag kann an die veränderten Umstände angepasst werden. Dies kann beispielsweise durch eine Änderung des Vertragsinhalts oder eine Herabsetzung des Kaufpreises geschehen.
  • Aufhebung des Vertrags: In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch aufgehoben werden. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder für die andere Partei unzumutbar ist.


Abgrenzung zur Störung der Geschäftsgrundlage:

Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist von der Störung der Geschäftsgrundlage abzugrenzen. Bei der Störung der Geschäftsgrundlage liegen die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht vollständig vor.

Insbesondere ist die Veränderung der Umstände nicht so schwerwiegend, dass der Vertrag unzumutbar wird. In diesem Fall kann der Vertrag angepasst werden, eine Aufhebung kommt jedoch nicht in Betracht.

Bedeutung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage:

Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ein wichtiges Instrument des Vertragsrechts, das es ermöglicht, Verträge an veränderte Umstände anzupassen.

Dies trägt dazu bei, dass Verträge auch in Zeiten des Wandels fair und gerecht bleiben.

Zusätzliche Hinweise:

Es ist ratsam, sich bei Fragen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Die Beurteilung, ob ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt, ist im Einzelfall schwierig und hängt von den konkreten Umständen ab.

Die Rechtsprechung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ist komplex und im ständigen Wandel.

Foto(s): info@rechtsanwalt-krau.de

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