Was bringt der Copyright-Hinweis © im Internet?

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Das „©“-Zeichen sieht man sehr oft im Internet. Unklar ist vielen aber, ob man es braucht, um sein Urheberrecht zu begründen und damit z.B. seine Fotos im Internet zu schützen.

Der Begriff „Copyright” für den das „©”-Zeichen steht, hat zwar einen anderen Hintergrund als unser Urheberrecht in Deutschland. Ursprünglich kommt das Zeichen aus dem US-Recht. Früher mussten in den USA die Urheberrechte registriert und mit einem solchen Hinweis versehen werden. Daher ist der Hinweis so stark verbreitet. Übrigens hatte das Symbol „©“ nie eine rechtliche Wirkung und war schon immer nur ein bloßer Hinweis. Seit einigen Jahren entstehen auch in den USA die Urheberrechte wie in Deutschland automatisch, d.h. auch in den USA braucht man den Copyright-Hinweis gar nicht mehr.

Die Entstehung des urheberrechtlichen Schutzes

Auf das Urheberrecht kann sich zuerst nur der Urheber berufen. Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG). Also die Person, die ihre geistige Kraft eingesetzt hat, um es zu erschaffen, z.B. der Fotograf, der ein Foto geschaffen hat. Das bedeutet, ein Urheberrecht besteht „automatisch“ an einem Foto, sobald das Foto erstellt ist. Ein rechtliches Zeichen ist nicht erforderlich. Wenn man das „©“-Zeichen verwenden möchte, ist dies aber nicht schädlich. Denn es kann trotzdem als Hinweis auf das deutsche Urheberrecht benutzt werden.

Der „©“-Hinweis als Fingerzeig auf das Urheberrecht

Das „©“-Zeichen ist also nicht erforderlich, um rechtlichen Schutz zu begründen. Das Zeichen hat aber einen sinnvollen Nebeneffekt: Grundsätzlich muss der Urheber bei einem Streitfall nachweisen, dass er das Werk, z.B. ein Foto, geschaffen hat. Es gibt jedoch eine Erleichterung im Urhebergesetz (§ 10 UrhG), wonach derjenige als Urheber eingestuft wird, der auf dem Werk in der „üblichen Weise“ als Urheber bezeichnet ist. Darum werden z.B. Gemälde immer signiert. Sonst müsste der Maler immer nachweisen, dass das Bild von ihm stammt (z.B. durch Zeugen, die ihn haben es malen sehen).

Fazit

Ein urheberrechtlicher Hinweis lohnt sich auf jeden Fall zur gewissen Abschreckung, Vorbeugung und Sicherung der eigenen Ansprüche. Vor allem, wenn man damit rechnen muss, dass die eigenen Inhalte kopiert werden, was ja leider im Internet häufig vorkommt.

Rechtsanwalt Sebastian Dramburg

Anwaltskanzlei Dramburg


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