Was bringt die VW-Sammelklage?

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„Warum ich mit der Sammelklage mittlerweile leben kann?“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung gehört noch immer zur „kritischen Fraktion“, wenn es um die Beurteilung der Sinnhaftigkeit der VW-Sammelklage geht.

Allerdings: „Uns läuft die Zeit davon und bislang sind VW-Besitzer, denen der Zugang zu Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenfinanzierung oder eigenen Mitteln verbaut ist, vom Recht auf Schadensersatz abgeschnitten. Das ist mir ein unerträglicher und von der Rechtsstaatlichkeit her auch indiskutabler Moment und die Sammelklage – so erscheint es aktuell – holt Millionen von VW-, AUDI-, SEAT und SKODA-Besitzer ins Boot!“ 

Wie funktioniert dieser „kollektive Rechtsschutz?“ Dr. Hartung: „Es geht nur noch um die Betroffenheit, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Opfers. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich risikofrei beteiligen und nach Abschluss des Verfahrens mit dem Taschenrechner abwägen, ob er die Sache wirtschaftlich sinnvoll zu Ende bringt oder nicht!“

Allerdings: Mit einer eigenen Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte sofort selbst geklagt werden. Hartung: „Das geht schneller und erreicht u. U. ein besseres Ergebnis als die Sammelklage!“

Dr. Hartung unterstützt die Initiative www.ig-dieselskandal.de, die gemeinsam mit ihm als Kooperationsanwalt einen kostenlosen Service anbietet, um bei Opfern des Dieselskandals letzte Bedenken auszuräumen. „Wer der Meinung ist, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, kann sich jetzt eintragen, ohne jegliches finanzielle Risiko! Das ist absolut zu begrüßen.“

Allerdings: „Ich und viele meiner Kollegen sehen, dass die Sammelklage noch einige Unklarheiten aus der Welt räumen muss. Es gibt aus meiner Sicht auch juristische Bedenken, über die auch das OLG Braunschweig bei der Annahme der Klage stolpern wird.“

Nur 3 Beispiele: 

Warum dürfen 92.000 Besitzer eines VW T5 nicht teilnehmen, obwohl niemand weiß, warum dieses Modell mit EA189-Motor nicht von einer Rückrufaktion des KBA betroffen ist? Die Rechte der T5-Besitzer werden hier eindeutig missachtet.

Wieso dürfen Personen klagen, die das Auto in Kenntnis des Dieselskandals schon verbilligt eingekauft haben? Das würde die Ansprüche der eigentlich Geschädigten beschneiden und wäre auch nicht nachvollziehbar.

Wie will man den Schaden berechnen, wenn das Auto mittlerweile verkauft wurde?

Dr. Gerrit W. Hartung steht als Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.



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