Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim oder der gemeinsamen Wohnung?

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1. Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim oder der gemeinsamen Wohnung?

Die Scheidung ändert an den Eigentumsverhältnissen nichts. Auch geschiedene Ehegatten können nach der Scheidung Miteigentümer des gemeinsamen Eigenheims oder der gemeinsamen Wohnung bleiben. Sie sollten sich jedoch überlegen, ob es nicht Sinn macht, die Immobilie zu verkaufen. Wenn einer der geschiedenen Ehegatten Interesse hat, vom anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil zu erwerben, dann ist hierzu ein Notarvertrag erforderlich.

2. Was sind die häufigsten Fehler, die Paare nach der Trennung machen, wenn es um die gemeinsame Immobilie geht?

Nach einer Trennung ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse. Wenn die Finanzierung einer Immobilie vorher gut geklappt hat, reicht das Geld nach einer Trennung oft nicht mehr. Dies übersehen viele Paare. Auch kommt es immer wieder vor, dass einer der Ehegatten die Immobilie dann unbedingt behalten möchte und sich über die Finanzierung keine Gedanken macht. Hier sollte frühzeitig mit den finanzierenden Banken gesprochen und nach Lösungen gesucht werden. Auch denken viele getrennt lebende Ehegatten oft nicht daran, dass der Ehegatte, der nach der Trennung in der Immobilie bleibt, Nutzungsentgelt, d. h. eine Art Miete an den Ehegatten, der ausgezogen ist, zu zahlen hat. Viele getrennt lebende Ehegatten wollen möglichst schnell die Rechtsverhältnisse an der Immobilie regeln, ohne daran zu denken, dass es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, den Zugewinnausgleich gleich mit zu regeln. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten bei Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Ihre Rechtsanwälte in Fürth.


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