Was geschieht mit dem digitalen Erbe?

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So gut wie jeder Mensch hinterlässt heutzutage Spuren im Internet. Verstirbt der Mensch, bleiben nicht nur die Spuren im Internet bestehen, sondern Konten sind weiterhin aktiv, bei Facebook gehen weiterhin Nachrichten ein, die eBay-Auktion läuft weiter, der monatliche Beitrag für eine Online-Mitgliedschaft wird weiterhin abgebucht usw.

1. Möglichkeiten der Erben

Damit Erben Zugriff auf die Onlinedaten des Erblassers haben können, müssen sie mindestens eine Sterbeurkunde oder, besser noch, einen Erbschein beim jeweiligen Betreiber des Internetdienstes vorlegen können. Denn bestehende Verträge oder kostenpflichtige Mitgliedschaften im Internet laufen zunächst weiter. In der Regel tritt der Erbe in die Vertragsposition des Erblassers ein.

Allerdings steht der Erbe vor der nächsten Hürde selbst wenn er weiß, mit welchen Plattformen und Anbietern Verträge durch den Erblasser abgeschlossen wurden: Wie lauten die Passwörter? Denn allein das Wissen um den Vertragspartner im Internet an sich nutzt dem Erben nicht viel, wenn er das jeweilige Passwort nicht kennt.

Es gibt bislang keine einheitlichen Regelungen, wie mit dem digitalen Nachlass zu verfahren ist. Deshalb sollte jeder selbst Vorsorge für den Fall seines Todes treffen, da mangels einheitlicher Vorschriften die Firmen im Internet unterschiedlich auf den Tod eines Menschen reagieren. Einige Firmen gewähren Zugriff auf die E-Mail-Kommunikation des Verstorbenen, andere wiederum nicht. Manche Firmen löschen oder deaktivieren die Daten von Verstorbenen auf Antrag.

2. Wie kann man den digitalen Nachlass regeln?

Man kann einer Person seines Vertrauens eine entsprechende Vollmacht über den Tod hinaus ausstellen, sodass diese bevollmächtigte Person berechtigt ist, sich nach dem Tode um das digitale Erbe zu kümmern. Wichtig ist aber auch, dem Bevollmächtigten Zugang zu einer Auflistung aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten zu ermöglichen und zu Lebzeiten diese Liste ständig zu aktualisieren. Hierzu sollte man diese Daten entweder auf einem verschlüsselten USB-Stick hinterlegen und/oder in Papierform in einem Schließfach oder Safe deponieren. Den Bevollmächtigten oder den Erben sollte man darüber informieren, dass Informationen zum digitalen Erbe hinterlegt sind, wo die Daten hinterlegt sind und in welcher Form. Der Erblasser sollte jedoch auch genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten und Daten passieren soll.

Es gibt auch Firmen, sogenannte digitale Nachlassdienste, die gegen Bezahlung die Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Ob derartige Dienste sicher sind, muss jeder für sich selbst entscheiden, denn immerhin gewährt man solchen Firmen Zugriff auf zum Teil sehr persönliche Daten. Auch die Frage der Kosten spielt hier sicherlich eine Rolle.

Bei Fragen zur Regelung des Nachlasses stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall gemeinsam miteinander abstimmen.


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