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Was ist die MPU und wann droht eine MPU?

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MPU

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz MPU) ist eine Prüfung, die in Deutschland durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) angeordnet werden kann, um die körperliche und charakterliche Fahreignung einer Person zu überprüfen, insbesondere wenn es Bedenken gibt, dass sie nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. 

Bestehende Zweifel an der Fahreignung muss der Autofahrer diese durch ein MPU- Gutachten ausräumen.

Die Anordnung der MPU handhaben die Bundesländer unterschiedlich. In der Regel kann man aber sagen, dass eine MPU angeordnet wird, wenn:

  • ein Fahrzeug mit über 1,6 Promille geführt wurde,
  • ein Fahrzeug wiederholt unter Alkoholeinfluss geführt wurde (auch unter 1,1 Promille),
  • eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt bzw. der Konsum von Betäubungsmitteln („Drogen“) und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen,
  • wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen oder
  • erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkehr bzw. der Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen (z.B. hohes Aggressionspotential) bestehen.
MPU

Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille ist eine MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins unumgänglich, § 13 Nr. 2c FEV.

Aber auch bei einer BAK zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann eine MPU angeordnet werden, sofern bestimmte weitere Auffälligkeiten bestehen. Diese können z.B. darin zu sehen sein, dass sie bereits früh am Tage alkoholisiert, gefahren sind oder unter alkoholbedingten Ausfallerscheinungen leiden (wie insbesondere unsaubere Aussprache, schiefer Gang, stolpern, leichtsinnige Fahrweise). 

Neu ist in diesem Zusammenhang, dass auch das Fehlen solcher Ausfallerscheinungen trotz einer hohen BAK als Auffälligkeit gewertet werden kann. Denn nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts kann in einem solchen Fall auf eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung geschlossen werden, so dass von einem regelmäßigen bzw. übermäßigen Konsum ausgegangen werden kann. Entscheidend ist hier jedoch immer der Einzelfall.

Nach aktueller Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dezember 2023 bedarf es für die Annahme wiederholter Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss mindestens zwei deutlich voneinander abgrenzbare Trunkenheitsfahrten. Das Aussteigen nach einem Parkunfall und eine anschließende Weiterfahrt reicht laut BVerwG nicht für die Annahme einer neuen (zweiten) Fahrt .

Die MPU soll sicherstellen, dass die betroffene Person wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, und umfasst in der Regel medizinische und psychologische Tests sowie eine Befragung.

Das Bestehen der MPU ist Voraussetzung für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Das Bestehen der MPU soll die bestehenden Zweifel an der Eignung zum Fahren ausräumen.

Spätestens wenn Sie von der Führerscheinstelle zur MPU aufgefordert werden, ist es ratsam sich schnellstmöglich mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt zu beraten.

Foto(s): J. Weber


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