Was ist ein Erbvertrag?

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Durch den Erbvertrag besteht neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, über die Verteilung des Erbes nach dem eigenen Ableben zu bestimmen und dadurch die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Allerdings legt sich der Erblasser - anders als beim Testament - bei dem Erbvertrag bereits zu Lebzeiten unwiderruflich fest, denn er kann diesen Erbvertrag ohne Zustimmung seines Vertragspartners in der Regel nicht mehr auflösen oder ändern. (Gesetzliche Regelungen zum Erbvertrag: BGB, §§ 2274 bis 2302.)

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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