Was ist Novel Food?

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Die "neuartigen Lebensmittel" des 21. Jahrhunderts

Novel Food - aus dem Englischen - für „neuartige Lebensmittel“, tauchen bei uns vermehrt seit 1997 auf. Laut gesetzlicher Definition handelt es sich hierbei um nicht weit verbreitete oder allbekannte Lebensmittel, die vor dem offiziellen Wirken der Novel Food Verordnung, innerhalb der EU (Europäischen Union), im nicht bemerkenswertem Umfang verzehrt wurden, wie zum Beispiel Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, exotische Früchten oder auch um so genanntes Designer Food.

Dabei muss man Novel Food vom so genannten Functional Food unterscheiden, welchem zusätzlich noch ein positiver Effekt für die Gesundheit nachgesagt wird. Auch von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln unterscheidet es sich, denn hierfür gilt in der EU eine eigene Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, wodurch diese Produkte juristisch nicht mehr unter den Begriff Novel Food fallen.

Novel Food unter der Lupe des Lebensmittelrechts

Herkömmliche Lebensmittel benötigen normalerweise keine Zulassung, während „neuartige Lebensmittel“ erst zugelassen werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen, um zu bestätigen, dass sie für den Verbraucher auch sicher und genießbar sind.

Um „neuartig“ zu sein, müssen die Lebensmittel zwei Vorraussetzungen erfüllen.
Erstens, müssen sie selbstverständlich den rechtlichen Rahmen des Lebensmittelrechts erfüllen, zweitens müssen sie Teil der Novel Food Verordnung der EU (eigentlich: “Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten”) sein.

Nur dann kann und darf ein „neuartiges Lebensmittel“ offiziell als „Novel Food“ eingetragen werden.

1. Rechtlicher Rahmen

Bevor ein Lebensmittel sich den Titel „Novel Food“ auf die Verpackung schreiben darf, muss dieses ein offizielles Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassung wird nur dann erteilt, wenn die Prüfung, nach Lebensmittelrecht, ergibt, dass das Produkt für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich ist. Die Lebensmittelkontrolle an sich ist Ländersache (§ 38 Abs. 1 LFGB, Art. 83 GG).

In Deutschland jedoch ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig für die Gewährleistung, dass die Lebensmittel sicher und genießbar sind.

2. Novel Food Verordnung

Seit dem 31. Dezember 2015 gilt in der EU die Novel Food Verordnung, welche Neuartige Lebensmittel wie folgt einstuft:

Lebensmittel und Lebensmittelzutaten…

  • … mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur, wie zum Beispiel Fettersatzstoffen
  • …die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen gezielt isoliert wurden
  • …die aus Pflanzen bestehen oder aus Pflanzen isoliert wurden und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten
  • …bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren angewandt wurde, wodurch sich das Verfahren bedeutend auf Zusammensetzung, Struktur oder Lebensmittelzutaten auswirkt, was sich wiederum auf Nährwerte, Stoffwechsel oder die Menge unerwünschter Stoffe in den Lebensmitteln auswirkt

Ebenso gelten nach der Novel Food Verordnung bestimmte Kennzeichnungspflichten für solche Lebensmittel, die uns Einblick geben in:

  • Alle Ernährungseigenschaften, wie Zusammensetzung, Nährwert oder nutritive Wirkungen oder den Verwendungszweck des Lebensmittels, die das „neuartige Lebensmittel“ von einem bestehenden Lebensmittel unterscheiden
  • Die veränderten Merkmale, sowie das Verfahren, mit dem sie erzielt wurden, sowie alle vorhandenen Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und die Gesundheit bestimmter Menschen beeinflussen könnten
  • Alle vorhandenen Stoffe, die in bereits bestehenden, gleichwertigen, Lebensmitteln nicht vorhanden sind und gegen die ethische Vorbehalte bestehen können. Wenn es allerdings keine vergleichbaren Lebensmittel gibt, müssen Bestimmungen erlassen werden, die den Verbraucher angemessen darüber informieren

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