September 2020: Abmahnung von Fresh Food Fast GmbH durch ameleo law wegen "Fries before guys"

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1. Rechtsanwalt Korte mahnt ab

In der mir vorliegenden aktuellen Abmahnung mahnt Rechtsanwalt Philipp Korte für seine Mandantin, die Fresh Food Fast GmbH das angeblich markenrechtswidrige Angebot eines T-Shirts mit einem Symbol und dem Zusatz "before guys" ab. Aus dem Gesamtkontext ergebe sich, dass das Symbol einen Packung mit Fritten darstelle und die Beflockung als "Fries before guys" zu lesen sei.

2. Was fordert Rechtsanwalt Korte in der Abmahnung?

Der Abgemahnte wurde aufgefordert, die Nutzung der oben beschriebenen Darstellung für Kleidungsstücke mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.

Der Abgemahnte habe eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wie sie bereits vorformuliert der Abmahnung beigefügt sei.

Ferner wird Auskunft und eine Selbstverpflichtung zur Übernahme des Schadens dem Grunde nach gefordert. Alternativ wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 500 EUR angeboten.

Der Gegenstandswert wird mit 50.000 Euro angegeben. Hieraus errechnen sich Rechtsanwaltskostenfür den Abgemahnten in Höhe von 1.777,00 EUR.

3. Ignorieren? Befolgen? Wehren?

Für Sie ist es wichtig, dass Sie nur Ratschläge wirklich fachkundiger Personen Aufmerksamkeit schenken. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz ist Spezialist für die Bearbeitung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, ein befreundeter Onlinehändler weniger.

Weiterhin sollten Sie die Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren und einfach liegen lassen. Untätigbleiben kann für Sie mit erheblichen weiteren Kosten verbunden sein, nämlich, wenn ein Gerichtsverfahren gegen Sie eröffnet wird.

Die vom Kollegen Korte vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie tunlichst nicht einfach unterschreiben. Fertigen Sie aber selbst auch keine eigene Unterlassungserklärung an, allein schon im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe! Und leisten Sie erst einmal auch keinerlei Zahlungen.

4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz ständig auf diesem Gebiet fort. Ich bin seit mehr als 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet, darunter auch Fälle bis zum Bundesgerichtshof. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Gerne helfe ich mit einem Webcheck, Rechtsverstöße in Ihrem Onlineshop zu vermeiden. Und auf meiner Kanzleiseite finden Sie mehr als 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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