Was kostet ein Strafverteidiger? Sind die Kosten wirklich so hoch, wie Sie denken?
- 7 Minuten Lesezeit

Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, treten oft große Ängste und Unsicherheiten auf. Sie fragen sich, wie es weitergeht und was als Nächstes alles auf sie zukommen wird. Allein diese Unsicherheiten können überwältigend sein. Dazu kommt die Sorge, dass ein Strafverteidiger viel Geld kostet...
Ich möchte Ihnen mit diesem Beitrag die Sorge nehmen, dass die Kosten für einen Strafverteidiger zu hoch sind und Sie deshalb zögern, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.
Was Sie in diesem Rechtstipp erwartet:
- Pflichtverteidiger – Wahlverteidiger: Was ist der Unterschied und wie wirkt sich das auf die Kosten der Strafverteidigung aus?
- Wie hoch wird die Rechnung: Was stellt der Strafverteidiger alles in Rechnung?
- Wie sieht das konkret aus: 3 Rechenbeispiele aus der Praxis

1. Pflichtverteidiger – Wahlverteidiger: Unterschied und Kosten?
Die Kosten für den Strafverteidiger hängen stark davon ab, ob Ihr Strafverteidiger als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger tätig wird.
Pflichtverteidiger
Der Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der Ihnen vom Gericht ausgesucht und gestellt wird. Voraussetzung ist, dass ein Fall der „notwendigen Verteidigung“ gemäß § 140 StPO vorliegt.
Achtung Irrglaube Nr. 1
Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen nicht automatisch gestellt, wenn Sie „kein Geld“ haben. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe!
Ihr Pflichtverteidiger muss zwingend nach den gesetzlichen Gebühren des „Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes“ (RVG) abrechnen. Das RVG sieht für den Pflichtverteidiger „Festgebühren“ vor. D.h., die Höhe der Kosten werden im Gesetz festgeschrieben. Der Pflichtverteidiger kann keinen höhen Betrag in seine Rechnung schreiben.
Ist das Strafverfahren gegen Sie beendet (z.B. durch ein Urteil), dann stellt der Pflichtverteidiger seine Kosten der Staatskasse in Rechnung. Die Staatskasse bezahlt sodann Ihren Pflichtverteidiger.
Achtung Irrglaube Nr. 2
Denken Sie nicht, dass ein Pflichtverteidiger kostenlos ist. Wenn der Staat die Kosten für Ihren Pflichtverteidiger bezahlt hat und Sie verurteilt wurden, müssen Sie diese Kosten später an den Staat zurückzahlen.
Wahlverteidiger
Bei einem Wahlverteidiger handelt es sich um einen Strafverteidiger, der frei von Ihnen selbst gewählt wird. Das Gericht ist dabei nicht beteiligt.
Sie schließen selbst mit Ihrem Wahlverteidiger eine Vergütungsvereinbarung ab. In dieser vereinbaren Sie ein Honorar für Ihren Strafverteidiger und Ihre Strafverteidigung.
Dieses Honorar setzt sich am Häufigsten wie folgt zusammen:
- Zeithonorar: Sie vereinbaren, dass Ihr Wahlverteidiger nach angefallener Arbeit abrechnet (Stunden oder Minuten).
- Pauschalhonorar: Sie vereinbaren mit Ihrem Wahlverteidiger einen bestimmten Betrag als Festpreis.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin, ebenfalls nach den Gebühren des RVG abzurechnen. Denn das RVG enthält neben den Festgebühren auch sog. „Rahmengebühren“ für den Wahlverteidiger.
Diese Rahmengebühren sind höher als die Festgebühren des Pflichtverteidigers. Es steht Ihrem Wahlverteidiger frei, ob er eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen abschließt oder die Rahmengebühren des RVG als Berechnungsgrundlage nutzt.
Die Höhe der jeweiligen Gebühren oder der Kosten für die Strafverteidigung bemessen sich maßgeblich nach:
- Schwierigkeit des Falls
- Umfang des Falls
- Drohende Strafe(n)
- Wirtschaftliche Lage des Mandanten

2. Wie hoch wird die Rechnung: Was stellt der Strafverteidiger alles in Rechnung?
Nun gebe ich Ihnen einen Überblick über mögliche Gebühren, die Ihr Strafverteidiger Ihnen in Rechnung stellen kann. Berechnet Ihr Strafverteidiger die Kosten nach dem RVG, ist er an diese Gebühren gebunden.
Aber auch Ihr Wahlverteidiger, der mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abschließt, wird sich an diesen Gebühren orientieren, um die Kosten für Ihre Strafverteidigung zu kalkulieren.
Das RVG gibt verschiedene Gebührenarten vor. Nachfolgend sind einige aufgelistet:

Je nachdem, welchen Umfang Ihre Strafverteidigung einnimmt, entstehen unterschiedliche Gebühren.
Beispielsweise entsteht die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG immer, wenn Ihr Strafverteidiger sich erstmalig in Ihre Sache einarbeitet. Eine zusätzliche Gebühr entsteht dagegen nur dann, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (etwa die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers).
Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher Ihre Strafverteidigung ist, desto mehr Gebühren fallen an und desto höher werden die Kosten für die Strafverteidigung und Ihren Strafverteidiger.
3. Wie sieht das konkret aus: Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
Wie eine konkrete Rechnung Ihres Strafverteidigers nach dem RVG aussehen könnte, werde ich Ihnen an 3 Beispielen zeigen.
Dabei stelle ich Ihnen jeweils die Kosten eines Wahlverteidigers und Pflichtverteidigers nach dem RVG vor. Der Wahlverteidiger berechnet dabei immer die Mittelgebühr.
Beispiel Nr. 1:
Einstellung des Strafverfahrens im Ermittlungsverfahren
Sie sind Beschuldigter im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. In diesem Verfahrensabschnitt war Ihr Strafverteidiger tätig. Das Verfahren wurde aufgrund eines Einstellungsantrags Ihres Verteidigers von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Anklage wäre vor dem Amtsgericht zu erheben gewesen.
Es ergeben sich folgende Kosten für die Strafverteidigung nach RVG:

Erläuterung:
- Grundgebühr: Diese entsteht für die erstmalige Einarbeitung in Ihren Fall.
- Verfahrensgebühr: Diese entsteht neben der Grundgebühr für das Tätigwerden im Ermittlungsverfahren.
- Zusätzliche Gebühr: Diese entsteht als eine Art „Belohnung“ für den Strafverteidiger, weil durch seinen gestellten Antrag das Strafverfahren eingestellt wurde.
- Pauschale: Dem Strafverteidiger sind Kosten für Post und Telekommunikation angefallen, die er Ihnen als Pauschale in Rechnung stellen darf.
- Steuern: Der Strafverteidiger ist verpflichtet, eine Rechnung mit Umsatzsteuer (19 %) auszustellen.
Beispiel Nr. 2:
Urteil im Hauptverfahren vor dem Amtsgericht
Sie waren Beschuldigter im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Es wird Anklage erhoben vor dem Amtsgericht. Das Hauptverfahren endet mit einem Urteil, in dem Sie verurteilt werden. Ihr Strafverteidiger war in der Hauptverhandlung für Sie tätig.
Es ergeben sich folgende Kosten für die Strafverteidigung nach RVG:

Erläuterung:
- Grundgebühr: Diese entsteht für die erstmalige Einarbeitung in Ihren Fall.
- Verfahrensgebühr: Diese entsteht neben der Grundgebühr für das Tätigwerden im Hauptverfahren.
- Terminsgebühr: Diese entsteht aufgrund der Teilnahme am Hauptverhandlungstermin.
- Pauschale: Dem Strafverteidiger sind Kosten für Post und Telekommunikation angefallen, die er Ihnen als Pauschale in Rechnung stellen darf.
- Steuern: Der Strafverteidiger ist verpflichtet, eine Rechnung mit Umsatzsteuer (19 %) auszustellen.
Beispiel Nr. 3:
Vorgehen gegen Bußgeldbescheid
Sie waren beispielsweise zu schnell mit dem PKW unterwegs und wurden geblitzt. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen gegen diesen vorgehen. Sie beauftragen einen Strafverteidiger. Dieser rechnet als Wahlverteidiger die Mittelgebühren ab.
Statt eines Strafverfahrens schließt sich an den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (zunächst) ein Verwaltungsverfahren vor der (Verwaltungs-)Behörde an.
Die Kosten für den Strafverteidiger bestimmen sich insoweit nach der Höhe des Bußgeldbescheids.
Je höher das Bußgeld, desto höher ist die Verfahrensgebühr nach RVG (Wahlverteidiger; Mittelgebühr):
- Bei einem Bußgeldbescheid unter 60,00 EUR beträgt die Verfahrensgebühr 71,50 EUR, sodass sich die Kosten für die Verteidigung auf insgesamt 239,79 EUR belaufen.
- Bei einem Bußgeldbescheid zwischen 60,00 EUR und 5.000 EUR beträgt die Verfahrensgebühr 176,00 EUR, sodass sich die Kosten für die Verteidigung auf insgesamt 364,14 EUR belaufen.
- Bei einem Bußgeldbescheid über 5.000,00 EUR beträgt die Verfahrensgebühr 187,00 EUR, sodass sich die Kosten für die Verteidigung auf insgesamt 377,23 EUR belaufen.

Hinweis: Hat der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keinen Erfolg, wechselt das Verfahren in das Strafverfahren und es entstehen Kosten für das Strafverfahren.
Diese Kosten für das Strafverfahren müssen Sie zusätzlich zu den angefallenen Kosten im Verwaltungsverfahren tragen.
Höhere Gebühren nach RVG: Geplante Gesetzesänderung
Beachten Sie, dass diese Berechnungen nach aktuellem Stand des RVG (2024) durchgeführt wurden. Der Gesetzgeber plant zum 1. Januar 2025 eine Änderung des RVG.
Es soll eine Erhöhung der (Rahmen- und Fest-)Gebühren um 9 % vorgenommen werden. Demnach würden sich die in diesem Beitrag vorgestellten Beträge entsprechend erhöhen – die Strafverteidigung für Sie also teurer werden.
Fazit
Was ein Strafverteidiger kostet, hängt entscheidend davon ab, ob Ihr Strafverteidiger als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger für Sie tätig wird.
Wird Ihr Strafverteidiger als Wahlverteidiger tätig, kommt es für die Kosten darauf an, ob er mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abschließen oder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnet.
Weiter beeinflussen Faktoren wie die Schwierigkeit oder der Umfang der Sache die Höhe der Kosten für die Strafverteidigung.
Wichtig ist, dass Sie sich nicht aufgrund der Vorstellung von zu hohen Kosten davor abschrecken lassen, überhaupt einen Strafverteidiger zu kontaktieren.
Es ist in den meisten Strafverfahren entscheidend, dass Ihnen frühzeitig ein Strafverteidiger als Experte zur Seite steht. So kann regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren das Strafverfahren zur Einstellung gebracht und Ihnen und Ihrer Familie eine belastende öffentliche Hauptverhandlung erspart werden.
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