Was passiert bei Canada Gold Trust? - Fachanwalt informiert

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Am 28. Februar 2015 finden in Stuttgart, initiiert durch die Treuhandkommanditistin der Canada Gold Trust-Fonds, die Xolaris Service GmbH, zwei außerordentliche Gesellschafterversammlung statt – gegen den Willen des Fondsmanagers Canada Gold Trust.
Der Fondstreuhänder sieht die Notwendigkeit einer Gesellschafterversammlung und hatte am 20. Januar 2015 die Anleger diesbezüglich angeschrieben. Nach Informationen des Fachmagazins Fondsprofessionell ONLINE stehen gar Untreuevorwürfe gegen das Fondsmanagement und Insolvenzverfahren im Raum.

Hintergrund für die außergewöhnliche Eigeninitiative des Treuhänders ist gegenwärtig völlige unklar, wie es wirtschaftlich um die Canada Gold Trust-Fonds und um die kanadische Firma Henning Gold Mines bestellt ist. Insbesondere sollen offene Fragen geklärt werden, die sich aus dem vor wenigen Wochen an die Anleger versendeten Managementbericht ergäben. Xolaris will den Sachverhalt gemeinsam mit der Fondsgeschätfsführung, dem Board Henning Gold Mines Inc. und den Anlegern erörtern und ggf. Lösungen erarbeiten.

Auf den Gesellschafterversammlungen will Xolaris die Anleger zudem über die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers abstimmen lassen. Gegenwärtiger Geschäftsführer der Fonds und des Emissionshauses Canada Gold Trust ist Peter Prasch, der auch an kanadische Emissionshausmutter Henning Gold Mines beteiligt und dort Mitglied des Managements ist. An deren Töchter haben die Fonds Darlehen ausgereicht. Daher hat Prasch Interessenkonflikte, die unter anderem zutage kamen, als Xolaris eine Prüfung der Mittelverwendung durch einen Wirtschaftsprüfer einleiten wollte.

Die Anleger sollen nun die Xolaris Verwaltungs GmbH als zweite Geschäftsführerin mandatieren, wobei der Geschäftsführer aber nicht aus der Xolaris Gruppe stammen oder mit ihr verbunden sein soll.

Zuletzt hatten die Canada Gold Trust-Fonds I bis III im vergangenen Sommer die Kredite, die sie an die kanadischen Goldminenfirmen gegeben hatten, in Aktien der Henning Gold Mines umgewandelt. Der Umtausch in Aktien konnte aber nicht vollzogen werden, weil die Aktien von Henning Golds Mines mit einem Handelsverbot durch die kanadische Aufsicht belegt sind. Insgesamt geht es um 37 Millionen Euro Anlegergelder.

Soweit sich Anleger nicht auf die künftige Verfahrensentwicklung verlassen und ihre individuelle Beteiligung überprüfen lassen möchten, sollten sie den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Fachanwalts aufsuchen.

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt.

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