Was passiert in einer strafrechtlichen Gerichtsverhandlung?

  • 5 Minuten Lesezeit

Diese Darstellung bildet den Regelfall einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht ab.

Alle finden sich zum Ladungstermin vor dem Gerichtssaal ein. Sollte man den richtigen Saal nicht auf Anhieb finden können, helfen die Wachtmeister oder auch andere Arbeitende des Gerichts hierzu gerne weiter. 

Die Hauptbeteiligten finden sich in der Regel schon vor Terminsbeginn (ohne Aufruf) im Saal selbst ein und richten sich ein - also insbesondere die Staatsanwaltschaft, Richter, Urkundsbeamten und die Angeklagten mit Verteidigung. 

Per Lautsprecher wird sodann die Sache aufgerufen. Hierzu wird etwas wie "in der Sache [Name des Angeklagten] bitte eintreten" ausgerufen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Zeugen, Angehörige und das restliche Publikum eintreten und Platz nehmen. Handys bleiben ausgeschaltet, Essen und Getränke sind nicht erlaubt. Bei langen Verhandlungen gibt es in der Regel Pausen (insb. eine Mittagspause). Es sollte aber auch kein Problem sein, unauffällig zwischenzeitlich den Saal verlassen zu dürfen, wenn man im Publikum sitzt. Dies sollte jedoch nicht störend häufig oder auffällig passieren.

 

Aufruf der Sache 

Wenn die Richter den Sitzungssaal betreten: Aufstehen. Das Gericht sagt uns dann, wann wir uns wieder setzen dürfen. Das gilt als Zeichen des Respektes und wir wollen in jedem Fall, dass das Gericht uns wohlgesonnen ist, damit es zu unseren Gunsten entscheidet.


Feststellungen der Anwesenheit

Der Richter stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel (Zeugen, Sachverständiger) herbeigeschafft wurden.


Belehrungen

Der Richter erklärt den Zeugen und Sachverständigen unter anderem, dass sie die Wahrheit sagen müssen. Das gilt nicht für die Angeklagten. Sodann verlassen die Zeugen und Sachverständigen den Gerichtssaal.


Vernehmung des Angeklagten zur Person und den wirtschaftlichen Verhältnissen

Der Richter vernimmt den Angeklagten sodann zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen. Er fragt ihn beispielsweise zu seiner Person aus (insbesondere Name, Beruf, Einkommen, Ehepartner, Kinder). Sofern nichts anderes abgesprochen ist, antwortet dieser darauf.


Der Staatsanwalt verliest den Anklagesatz 

Den kennen wir schon, wir hören trotzdem respektvoll zu. Wir lassen uns aber nicht verunsichern.


Mitteilung des Richters, ob es in dieser Sache Gespräche über eine Verfahrensabsprache gegeben hat. 

Darüber müssen Sie sich keine Gedanken machen, das regeln die Anwälte.


Vernehmung des Angeklagten
Danach heißt es, gut zuhören. Der Richter belehrt den Angeklagten nun darüber, dass es ihm freisteht, ob er sich zu der Anklage äußern will oder nicht. An der Stelle antwortet er genau das, was als Strategie vereinbart wurde. In der Regel erklärt er, dass er sich nicht zur Sache äußern wird.

Wenn sich dazu entscheiden wurde, dass sich der Angeklagte zur Sache äußern wird, dann folgt jetzt dessen Vernehmung.

Hierbei geht es darum, dass er dem Richter mitteilt, wie sich die Angelegenheit abgespielt hat.

Hierzu beantwortet er die Fragen des Richters so, wie es zuvor geplant und besprochen wurde. Er achtet darauf, authentisch zu antworten, also möglichst gelassen und ruhig zu sein.

Wenn er sich irgendwo unsicher ist, flüstert er seiner Anwältin sein Anliegen zu.

Nachdem der Richter ihn ausgefragt hat, bekommt der Staatsanwalt und die Verteidigung noch einmal die Gelegenheit, Fragen zu stellen.


Beweisaufnahme

Jetzt folgt der Teil, der in der Regel am längsten dauert: Die Beweisaufnahme. Hierbei werden nach und nach Beweismittel vorgestellt, die für oder gegen seine Verurteilung sprechen. Dazu zählen insbesondere Zeugen, Sachverständige, Aufnahmen, Gegenstände etc. 

Nach jedem Beweismittel bekommt die Verteidigung die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Die Beweisaufnahme kann sich je nach Umfang des Verfahrens in auf mehrere Tage erstrecken.

In dieser Phase der Hauptverhandlung besteht die Aufgabe des Angeklagten darin, zuzuhören und sich aufzuschreiben, wenn ihm irgendetwas komisch vorkommt. Möglicherweise empfindet er bestimmte Aussagen als widersprüchlich oder komisch? Er notiert auf einem Zettel, wer und was die Person gesagt hat und zeigt es seiner Anwältin direkt.

Zeugen bekommen vor ihrer Aussage nichts von der Verhandlung mit. Sie warten nachdem sie aus dem Gerichtssaal zitiert wurden, vor der Tür. Dies kann unter Umständen wirklich lange dauern. 

Sobald sie aussagen sollen, werden sie über Lautsprecher in den Saal gebeten. Dort beantworten sie jede Frage, die sie gestellt bekommen.

Nach der Aussage wird es dem Zeugen in der Regel freigestellt, ob er hinten im Publikum Platz nehmen möchte oder gehen möchte.


Plädoyer

Nach der Beweisaufnahme plädieren die Staatsanwaltschaft und die Anwälte. Das bedeutet, dass zuerst der Staatsanwalt vorträgt, wieso der Angeklagte aufgrund der vorherigen Beweisaufnahme zu verurteilen oder freizusprechen wäre. Wenn der Staatsanwalt für eine Verurteilung ist, wird er dem Richter vorschlagen, welche Strafe er für angemessen hält.

Sodann erläutern die Anwälte ihre Sicht. Die Nebenklagevertretung (Anwalt des vermeintlichen Opfers) wird erklären, wieso eine Verurteilung in Höhe XY richtig wäre und die Strafverteidigung wird erklären, wieso der Angeklagte entweder freizusprechen oder milder zu bestrafen wäre. Sie schlagen sodann ein Strafmaß oder Freispruch vor.


Letztes Wort

Nun erteilt der Richter dem Angeklagten das letzte Wort. In diesem sagst er genau das, was er mit seiner Anwältin zuvor besprochen hat. Das kommt auf die jeweilige Verteidigungsstrategie an.


Beratung

Die Richter verlassen sodann den Saal und die Verhandlung wird für eine bestimmte Zeit unterbrochen. Je nachdem wie lange wir Zeit haben, versuchen wir, etwas zu essen oder zu trinken und nicht die Nerven zu verlieren.

Das wird die schwierigste Zeit, weil man nur noch warten kann. Sie müssen mir als Ihrem Anwalt deutlich sagen, was Sie in dieser Zeit brauchen: Ablenkung? Ruhe? Möchten Sie über den worst-case reden? Es geht jetzt nur darum, nicht den Verstand zu verlieren vor Nervosität.


Urteilsverkündung

Zu einem bestimmten Zeitpunkt treffen wir uns wieder im Gerichtssaal und der Richter verkündet das Urteil und begründet seine Entscheidung. Er belehrt alle über die möglichen Rechtsmittel, die gegen das Urteil eingelegt werden können. Sofern es nicht abgesprochen ist, erklären wir keinen Rechtsmittelverzicht.


Internes Abschlussgespräch

Nach dem Urteil ist die Verhandlung vorbei und wir besprechen das Ergebnis und was jetzt passieren wird. 

Benötigen Sie eine Anwältin, die Sie in Ihrer Strafsache betreut?

Rechtsanwältin Hannah Funke

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf:

Telefonisch unter 0231 - 952 5041 oder per Mail unter info@funke-strafrecht.de

Besuchen Sie uns unter:

www.funke-strafrecht.de

Auf Wunsch kann die Kommunikation mit der Anwältin rein schriftlich verlaufen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Foto(s): Hannah Funke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Hannah Funke

Beiträge zum Thema