Was Sie bei einer Abmahnung oder einer Infringement-Meldung bei Amazon beachten sollten

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Mein Kollege und ich beraten hier in der Kanzlei fortlaufend Amazon-Händler die eine markenrechtliche Abmahnung oder eine Infringement-Meldung erhalten haben. Was Sie als Betroffener in einem solchen Fall beachten sollten, erläutere ich im folgenden Beitrag:

Zuletzt häufiger: Abmahnung oder Infringement-Meldung

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks kommt es auf dem Online-Markplatz immer häufiger zu Auseinandersetzungen, in denen dann mitunter auch eine Abmahnung ausgesprochen wird oder eine Infringement-Meldung erfolgt. Nicht immer sind die erhobenen Vorwürfe berechtigt. Mitunter geht es sogar schlicht darum, einen unliebsamen Wettbewerber zu behindern oder loszuwerden.

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung weist ein Rechteinhaber einen Amazon-Händler auf eine vermeintlich rechtswidrige Markenbenutzung hin. Ziel der Abmahnung ist, dass der Verletzer sein markenrechtswidriges Verhalten einstellt und sich mit einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, das Verhalten auch zukünftig zu unterlassen. Reagiert der Abgemahnte in der gesetzten (meist sehr kurzen) Frist nicht oder verweigert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, kann der Rechteinhaber das markenrechtswidrige Verhalten durch eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil gerichtlich untersagen lassen. Das Gericht prüft in diesem Fall natürlich, ob der Vorwurf der Markenrechtsverletzung überhaupt zutrifft.

Mit einer Infringement-Meldung weist ein Rechteinhaber Amazon als Markplatz-Betreiber auf eine vermeintlich rechtswidrige Markenbenutzung hin. Ziel der Infringement-Meldung ist, dass Amazon als Markplatz-Betreiber das Angebot entfernt. Das Problem: Wenn ein Rechteinhaber Amazon über eine Markenrechtsverletzung in Kenntnis setzt und Amazon dann nicht tätig wird, dann muss Amazon unter Umständen selbst haften. Aus diesem Grund entfernt Amazon nach Eingang einer Infringement-Meldung meist ohne eingehende Prüfung die gemeldeten Angebote, um eine eigene Haftung zu vermeiden.

Praxistipp: Mitunter fahren Rechteinhaber „zweigleisig“ und wenden sich einerseits mit einer Infringement-Meldung an Amazon und sprechen andererseits gegenüber dem vermeintlichen Rechtsverletzer einer Abmahnung aus. Wenn Sie eine Mitteilung über eine Infringement-Meldung von Amazon erhalten, sollten Sie also schnell reagieren, da möglicherweise weitere Infringement-Meldungen wegen weiterer Ihrer Angebote und eine Abmahnung folgen werden.

Kommt durchaus vor: unberechtigte Abmahnung oder Infringement-Meldung

Nicht jede Abmahnung oder Infringement-Meldung ist berechtigt. Aus meiner Beratungspraxis sind mir Fälle bekannt, in denen der Vorwurf der Markenrechtsverletzung schlichtweg unberechtigt war.

Wer eine Marke angemeldet, muss bei der Markenanmeldung angeben, für welche Waren oder Dienstleistungen er Schutz beansprucht. Für welche Waren oder Dienstleistungen eine Marke angemeldet worden ist, können Sie über eine Markenrecherche bei den Markenämtern überprüfen, z.B. über das online einsehbare Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ist eine Marke in das Markenregister eingetragen worden, darf sie nicht für die benannten Waren oder Dienstleistungen und auch nicht für verwechslungsfähig ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Mitunter kommt es vor, dass Markeninhaber ihre Marke zunächst nur für einige wenige Waren anmelden, die Marke später dann jedoch auch für ganz andere Waren benutzen. Es kann also durchaus sein, dass auf eine Amazon-Produktseite eine Marke eingebunden ist, die für das betreffende Produkt gar keinen Schutz genießt. Spricht der Markeninhaber gegenüber den anderen Anbietern auf der entsprechenden Amazon-Produktseite eine markenrechtliche Abmahnung aus oder wendet sich wegen der Angebote mit einer Infringement-Meldung an Amazon, können die betroffenen Amazon-Händler sich hiergegen wehren:

  • Eine unberechtigte markenrechtliche Abmahnung ist eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, für deren Abwehr der Abgemahnte seinerseits Ersatzansprüche geltend machen kann.
  • Eine unberechtigte Infringement-Meldung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung ist zwar ebenfalls rechtswidrig, sodass sich der Betroffene hiergegen wehren kann. Problematisch ist insoweit allerdings die Tatsache, dass Amazon die betroffenen Angebote zunächst entfernt und weitergehende Maßnahmen bis hin zu einer Suspendierung des Verkäufer-Accounts androht.

Praxistipp: Nehmen Sie eine markenrechtliche Abmahnung oder eine Infringement-Meldung wegen einer Markenrechtsverletzung unbedingt ernst, auch wenn Sie den erhobenen Vorwurf für unberechtigt halten. Reagieren Sie auf eine Abmahnung nicht, folgt möglicherweise eine teure gerichtliche Auseinandersetzung. Reagieren Sie auf eine unberechtigte Infringement-Meldung nicht, drohen bei weiteren Infringement-Meldungen teils drastische Maßnahmen von Amazon bis hin zu einer Suspendierung des Verkäufer-Account. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass der Vorwurf der Markenrechtsverletzung unberechtigt war, kann Ihnen in der Zwischenzeit ein erheblicher Schaden entstehen.

Was tun bei Abmahnung oder Infringement-Meldung?

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung oder eine Mitteilung über eine Infringement-Meldung wegen eines Markenrechtsverstoß des erhalten haben, sollten Sie schnell reagieren, um teure Weiterungen zu vermeiden:

  • Überprüfen Sie zunächst den fraglichen Sachverhalt und klären Sie unbedingt, ob weitere Ihrer Angebote von dem Vorwurf betroffen sind. Wenn die entsprechenden Angebote für Ihre Tätigkeit wirtschaftlich keine Rolle spielen, kann es Sinn machen, dass Sie sich von den Angeboten zunächst zurückziehen, um weitere Infringement-Meldungen und die hiermit verbundenen Konsequenzen für Ihren Verkäufer-Account zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich anschließend fachkundig anwaltlich beraten, um die Berechtigung des erhobenen Vorwurfs zu überprüfen.
  • Im nächsten Schritt können Sie dann entscheiden, wie Sie auf die Abmahnung oder Infringement-Meldung reagieren wollen.

Praxistipp: Handeln Sie unverzüglich und ziehen Sie einen fachkundigen Anwalt hinzu. Das Honorar für eine anwaltliche Ersteinschätzung ist überschaubar und gibt Ihnen die nötige Sicherheit für die Entscheidung über die weiteren Schritte.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de unter anderem Amazon-Händler zu markenrechtlichen Fragestellungen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben eine Abmahnung oder eine Infringement-Meldung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung oder eine Infringement-Meldung erhalten haben und ein Angebot für eine konkrete Beratung wünschen:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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