Was tun bei schlechten Bewertungen auf Jameda und Co.?

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Sie sind Arzt und von einer schlechten Bewertung auf Jameda oder einem anderen Bewertungsportal betroffen? Wir schaffen einen Überblick über die derzeitige Rechtslage.

Muss ich mir Bewertungen überhaupt gefallen lassen?

Grundsätzlich müssen Sie es sich gefallen lassen, dass man Sie auf einschlägigen Portalen bewertet. Der Bundesgerichtshof hat sich dazu eindeutig geäußert (BGH VI ZR 358/13, vom 23.09.2014). In seinem Urteil räumt er, was Bewertungsportale betrifft, der Meinungsfreiheit des Bewerters einen höheren Stellenwert ein als dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen.

Muss ich mir alles gefallen lassen?

Allerdings ist man keineswegs jeder Bewertung schutzlos ausgeliefert. Es werden durchaus Anforderungen an die Zulässigkeit einer Bewertung gestellt. So hat der BGH in einem anderen Urteil eine Prüfpflicht des Portals erkannt, d. h., wenn der bewertete Arzt substantiierte Zweifel an der Zulässigkeit einer Bewertung vorbringt, muss Jameda die Bewertung prüfen. Geschieht das nicht, haftet das Portal selbst. Zur Zulässigkeit einer Bewertung lesen Sie bitte unseren Artikel zu dem Thema.

Wie läuft die Beschwerde ab?

Zunächst wird Jameda vom Betroffenen auf eine rechtsverletzende Bewertung aufmerksam gemacht. Jameda muss dann nachforschen, ob die Bewertung zulässig ist oder nicht, unter Hinzuziehung des Verfassers. Dazu lässt sich das Portal dann Beweise für einen tatsächlich stattgefundenen Behandlungskontakt zwischen Arzt und bewertendem Patienten liefern bzw. Beweise für die in den in der schlechten Bewertung gemachten Vorwurf. Kann diese die geforderten Beweise nicht erbringen, ist die Bewertung unzulässig und muss gelöscht werden. Die Beweislast liegt also nicht beim bewerteten Arzt, sondern auf der Gegenseite.

Sind Sie Arzt und aus Ihrer Sicht von einer unzulässigen Bewertung betroffen? Die Kanzlei Hämmerling & von Leitner-Scharfenberg vertritt seit Jahren Betroffene von unzulässigen Internetbewertungen. Wir verfügen über Kompetenz und Erfahrung auf den Gebieten des IT-Rechts, sowie des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail.


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