Was tun nach einem Todesfall? Erste Schritte
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Der Tod eines Angehörigen ist eine schwere Zeit, in der jedoch wichtige organisatorische Aufgaben erledigt werden müssen. Hier finden Sie eine Übersicht über die ersten notwendigen Schritte.
Ärztliche Todesbescheinigung
Ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Dies ist der erste und wichtigste Schritt.
Sterbeurkunde beantragen
Mit der Todesbescheinigung beantragen Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde. Diese ist für viele weitere Schritte notwendig.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen, das die Überführung und Bestattung organisiert. Holen Sie mehrere Angebote ein, um die Kosten zu vergleichen.
Benachrichtigung von Angehörigen
Informieren Sie Verwandte, Freunde und wichtige Kontakte wie Arbeitgeber und Vereine über den Todesfall.
Rentenstelle informieren
Melden Sie den Todesfall bei der Rentenstelle und beantragen Sie gegebenenfalls Witwen- oder Waisenrente.
Krankenversicherung und Lebensversicherung
Benachrichtigen Sie die Krankenkasse und Lebensversicherung des Verstorbenen. Diese benötigen eine Kopie der Sterbeurkunde.
Nachlassgericht und Testament
Setzen Sie sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung und übergeben Sie dort aufgefundene Testamente. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Schriftstücke, die einen Letzten Willen darstellen könnten, beim Nachlassgericht abzugeben.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Entscheiden Sie, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten. Beachten Sie die Frist von sechs Wochen. Eine Beratung kann helfen, die Haftung als Erbe auf den Nachlass zu beschränken und das private Vermögen zu schützen.
Konten und Vollmachten
Überprüfen Sie die Konten und Vollmachten des Verstorbenen. Widerrufen Sie unnötige Vollmachten und informieren Sie die Banken. Klären Sie, ob der Verstorbene Vollmachten erteilt hat, die über den Tod hinausgehen, und widerrufen Sie diese gegebenenfalls.
Steuererklärung
Erstellen Sie die Steuererklärung für den Verstorbenen und regeln Sie die Erbschaftsteuer. Das zuständige Finanzamt muss informiert werden, und die Erbschaftsteuererklärung ist fristgerecht einzureichen.
Dauerschuldverhältnisse
Kündigen Sie Verträge wie Mietverträge, Strom- und Gasverträge, Abonnements und Daueraufträge, die nicht weitergeführt werden sollen. Nutzen Sie Sonderkündigungsrechte, die im Todesfall bestehen.
Ihre Unterstützung durch Rechtsanwältin Orlowa
Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie in dieser schwierigen Zeit bei allen rechtlichen Fragen und der Nachlassabwicklung. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung.
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