Was tun, wenn der Nachbar laut ist?

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Seine Nachbarn kann man sich nur selten selbst aussuchen. Daher kann es leider vorkommen, dass man unter der Lautstärke seines Nachbarn extrem zu leiden hat. Dies muss allerdings nicht immer von Ihnen hingenommen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Lautstärke kann einen Mietmangel darstellen, der unter Umständen berechtigt, die Miete mindern zu können. Dafür muss der Lärm die Nutzung der Wohnung massiv und dauerhaft einschränken. Welche Art von Lärm dabei von Ihnen zu dulden ist und welcher eine Mietminderung ermöglicht, ist sehr unterschiedlich. Während Kinderlärm als „sozialadäquat und damit zumutbar gilt“, können Baulärm, übermäßiges musizieren, Hundegebell oder Partys eine Mietminderung rechtfertigen. Auch das laute Streitgespräch mit dem Partner oder Mitbewohner können Mietminderung zur Folge haben. Allgemeine Wohngeräusche wie die Toilettenspülung oder Duschgeräusche sind grundsätzlich hinzunehmen, denn diese gelten als „vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung“.
Zunächst muss der Lärm, wie jeder Mietmangel, dem Vermieter angezeigt werden. Dieser muss unter Fristsetzung die Möglichkeit haben, den Mangel abzustellen, bzw. auf den störenden Mieter Einfluss zu nehmen. Erst wenn dann der Mietmangel nicht beseitigt wird, kann eine Mietminderung geltend gemacht werden.
Doch Vorsicht: Lassen Sie sich bei der Höhe der Mietminderung unbedingt anwaltlich beraten! Eine zu hoch angesetzte Mietminderung führt dazu, dass Sie mit der Mietzahlung in Rückstand geraten und kann schlimmstenfalls die fristlose Kündigung des Mietvertrages zur Folge haben. Das Alter der Wohnung, Dauer sowie Häufigkeit und Uhrzeit, Jahreszeit, Lage der Wohnung und das Ausmaß der Beeinträchtigung sind nur einige Faktoren, die bei einer angemessenen Mietminderung vorsichtig gegeneinander abgewogen werden müssen. Eine anwaltliche Einschätzung ist daher absolut ratsam.


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