Wenn der Nachbar musiziert!

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Bei der Frage, was genau Lärm ist, gehen die Meinungen weit auseinander. Für einige Menschen ist bereits die unmittelbare Nachbarschaft zu einem Musiker mit Lärm verbunden. Was Mitmieter und Hausnachbarn eigentlich aushalten müssen, erfahren Sie hier.

Eine Vielzahl von Personen in Deutschland spielt ein Instrument. Und nicht selten streiten sie mit den Nachbarn über die Lautstärke, obwohl die Regelungen eindeutig sind. Man sagt: Ruhezeiten bestehen zwischen 22 und 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr. Und es darf auch außerhalb dieser Ruhezeiten nicht beliebig lange gespielt werden, vor allem nicht beliebig lange geübt werden. 

Übungszeiten sind eindeutig geregelt

Selbst die Übungszeiten sind je nach Instrumentengattung eindeutig bestimmt, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Bei den weniger störenden Instrumenten, wie Streichinstrumenten und gedämpften Klavierinstrumenten, darf bis zu drei Stunden am Tag geübt werden. Bei störenden Instrumenten, wie beispielsweise dem Schlagzeug, unter Umständen nur eine Stunde.“

Beim Kauf von Instrumenten für mehrere tausend Euro kommt der Kunde meist um den Einbau einer Lärmdämmung – z. B. mit einem Filzstreifen – nicht herum.

Dennoch kennt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi auch musikfreundliche Vermieter, in deren Mietverträgen stundenlanges Musizieren ausdrücklich erlaubt ist: „Der Vermieter kann dem Einzelmieter dies natürlich erlauben. Problematisch wird es, wenn diese Erweiterung an die Grenze der Mitmieter stößt. Die Mitmieter können dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, also auch Mietminderung.“

Für Berufsmusiker ist also selbst ein musikliebender Vermieter keine Lösung. Das hat auch die Kölner Konzertpianistin Kimiko Ishizaka erfahren müssen. Rund acht Stunden übt sie täglich. Um Streitigkeiten zu vermeiden, hat sie sich eine schallisolierte Kabine in ihre Wohnung bauen lassen. 

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.


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