Was tun, wenn Fonds schließen – DEGI International, P2 Value etc. - Anwälte informieren

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Der Gang zum Briefkasten ist für viele Anleger von diversen Fonds kein Leichtes mehr. Nahezu jeden Tag könnte - wenn dies nicht bereits geschehen ist - eine Hiobsbotschaft mit dabei sein.

Gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden viele Fonds geschlossen. Manche nur vorübergehend, Manche auch für immer. Zu den besonders bekannten Fonds zählen u.a.: DEGI International, DEGI Europa, SEB Immoinvest, Premium Management Immobilien-Anlagen P, US Grundinvest, AXA Immoselect, Morgan Stanley P2 Value etc.

Viele Anleger fragen sich, wie sie sich verhalten sollen, wenn auch ihr Fonds in Schieflage gerät oder gar von einer Schließung bedroht ist?

Offene Immobilienfonds investieren das gesammelte Geld ihrer Anleger langfristig. Gleichzeitig wird Anlegern zugesichert, dass die Anteile jederzeit zurückgegeben werden könnte und daher über das Geld jederzeit verfügt werden könne. Das dies jedoch nicht immer der Fall ist und oftmals mit herben Verlusten einhergeht, ist vielen unbekannt.

Ursächlich für die Schließung sind meinst zu wenig liquide Mittel, bzw. Kapital, um Anleger auszuzahlen. So gab es beispielsweise beim Degi Europa in Folge der weltweiten Wirtschaftskrise im Jahre 2008 einen Ansturm von Rückgabewünschen der Anleger, denen der Fonds nicht gewachsen war. Daher wurde für den Fonds im Oktober 2008 vorübergehend die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt.

Um diese schwierige Phase zu überwinden, können die Fonds die Aussetzung der Anteilsrücknahme verlängern. Von Gesetzes wegen kann eine Fondsschließung maximal zwei Jahre andauern womit nach Ablauf dieser Frist der Fonds entweder wieder geöffnet oder zur Liquidation freigegeben wird. Für die Anleger ist dies die Zeit des Wartens und der Verunsicherung. Obwohl bei vielen Fonds das Management eine Wiedereröffnung anstrebte, hat sich bereits bei vielen offenen Immobilienfonds gezeigt, dass dies nicht immer möglich ist.

Sollten Anleger zwischenzeitlich ihr Geld benötigen, können sie ihre Fondsanteile über die Börse verkaufen. Hierbei müssen die Anleger jedoch erhebliche Verluste in Kauf nehmen.

Anleger, die in betroffene Immobilienfonds investiert haben, raten wir zu handeln. So können Prospektfehler und/oder Falschberatungen der vermittelnden Banken oder anderen Vertriebsorganisationen zu Schadensersatzansprüchen führen. Ob Ihnen solch ein Anspruch zusteht, sollte sie von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüften lassen, um weiteren Schaden abzuwenden.

Weitere Informationen sowie rechtliche Hilfe finden Sie auf unserer Internetpräsens unter: www.iva.ag


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