Was tun, wenn man als ausländischer Staatsbürger einen Unfall in Österreich hat?

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Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger in Österreich in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gilt es folgende Schritte zu beachten:

Unfallstelle sichern

Zunächst sollten Sie die Unfallstelle sichern. Schalten Sie das Warnblinklicht ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf.

Hilfe leisten

Wenn es Verletzte gibt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst über die europaweit geltende Notrufnummer 112 oder die Notrufnummer der österreichischen Rettung 144.

Polizei informieren

Bei kleineren Blechschäden ist es nicht unbedingt notwendig, die Polizei zu informieren. Bei größeren Schäden oder Streit mit Unfallbeteiligten ist es jedenfalls empfehlenswert die Polizei einzuschalten. Beachten Sie, dass wenn die Polizei gerufen wird, obwohl nur ein Sachschaden entstanden ist und die Beteiligten ihre Daten problemlos hätten austauschen können, eine sogenannte “Blaulichtsteuer” in Höhe von 36 Euro fällig wird. Darüber hinaus fällt die Blaulichtsteuer u.a. auch an, wenn ein Unfallbeteiligter, der die Polizei nicht gerufen hat, eine Ausfertigung des Polizeiprotokolls verlangt. Liegt das Verschulden bei dem Unfallgegner, muss dessen Haftpflichtversicherung die Blaulichtsteuer begleichen.

Daten des Unfallgegners notieren, Zeugen und Beweise sichern

Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Ratsam ist es, dazu den Europäischen Unfallbericht zu nützen und von Umfallgegner unterschreiben zu lassen.

Halten Sie außerdem Namen und Kontaktdaten von Unfallzeugen fest und fotografieren Sie die Unfallstelle. Wesentliche Umstände wie Verletzungen, Bremsspuren und die Unfallposition der Fahrzeuge sollten festgehalten werden. Je detaillierter die Beweissicherungsmaßnahmen ausgefallen sind, desto besser kann ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Versicherung informieren

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, melden Sie dies zeitnah Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schadenersatzansprüche geltend machen

Deponieren Sie Ihre Forderung bei der Gegenseite und fordern Sie diese zur Zahlung auf. Schadenersatzansprüche können entweder direkt beim Unfallgegner, bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder allenfalls beim Regulierungsbeauftragten der österreichischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anmelden.

Wie kann ich Ihnen helfen, wenn Ihre Schadenersatzansprüche von der Gegenseite nicht anerkannt werden?

Nach einem Unfall in Österreich gilt für Schadenersatzansprüche österreichisches Recht. Im Regelfall sind auch die österreichischen Gerichte dafür zuständig. Anhand Ihrer Angaben und Beweise werde ich  den Sachverhalt bzw. das Unfallgeschehen aus rechtlicher Sicht prüfen und beurteilen, wen das (hauptsächliche) Verschulden am Unfall trifft bzw. – im Falle eines Teilverschuldens – wie hoch die Verschuldensanteile ungefähr zu bemessen sind. Im Anschluss daran werde ich beurteilen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie hoch diese voraussichtlich ausfallen (z. Sachschaden, Schmerzengeld, Verdienstentgang) und diese in der Folge für Sie fordern, nötigenfalls auch gerichtlich geltend machen.


Gerne können Sie mich über meine Website www.ra-koehle.at kontaktieren.



Foto(s): Foto von Matt Hudson auf Unsplash

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