Fluggastrechte: Was Ihnen bei Flugausfall, Verspätung oder Überbuchung zusteht!

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Immer öfter werden Flüge storniert oder sind verspätet. Das kostet wertvolle Zeit und kann teuer werden. Das sind Ihre Rechte und Ansprüche:

Wo sind diese Ansprüche geregelt und für welche Flüge stehen sie zu?

Diese Ansprüche sind in einer EU-Verordnung geregelt. Diese gilt für Flüge, die in der EU starten sowie für Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU, deren Ziel auch in der EU liegt.

Wann können Sie Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline geltend machen und wie hoch sind diese Ansprüche?

Als Fluggast stehen Ihnen, insbesondere wenn Ihr Flug storniert wird, Entschädigungsansprüche zu. Dies aber nur dann, wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug von der Airline storniert wird. Ebenso haben Sie einen Entschädigungsanspruch, wenn Sie den Flug aufgrund einer Überbuchung nicht antreten können. Auch bei Verspätungen stehen Ihnen Entschädigungsansprüche zu, sofern Ihre Ankunft mindestens um drei Stunden verspätet ist. Die Entschädigung kann, abhängig von der Flugstrecke, bis zu 600 € betragen. Lediglich wenn die Stornierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände (zB Streik, Unwetter) zurückzuführen ist, entfällt der Entschädigungsanspruch.

Welche weiteren Kosten muss die Airline übernehmen?

Zusätzlich zu dieser Entschädigung können Sie von der Airline die vollständige Erstattung des Flugpreises, einen Rückflug zum ersten Abflugort oder eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen verlangen. Bei Verspätungen gilt dies erst ab einer Verspätung von zumindest fünf Stunden. Daneben können Sie notwendige Kosten für Mahlzeiten und Getränke, Hotelunterbringungen, Taxifahrten und zB Telefonate geltend machen.

Haben Sie noch weitere Ersatzansprüche?

Die oben angeführten Ansprüche entspringen alle aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Ob noch weitere Ansprüche nach österreichischem Recht zustehen, muss gesondert überprüft werden. So kann zB ein individueller Schaden, welcher von den obigen Ansprüchen nicht mitumfasst ist, auch noch zusätzlich geltend gemacht werden.

Rechtstipp:

Ersatzansprüche können bis zu drei Jahre nach der Stornierung, Verspätung oder Überbuchung geltend gemacht werden. Die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Airline werden häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ich unterstützt Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie könne mich gerne jederzeit kontaktieren.

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Foto(s): Foto von Skyler Smith auf Unsplash

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