Was wird in einem Testament festgelegt?

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Im Erbrecht umschließt das Testament sämtliche Rechtsnormen, wodurch Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus dem Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen. Neben dem Erbvertrag ist das Testament die zweite Form einer letztwilligen Verfügung. Das Testament regelt die Verteilung des Vermögens des Erblassers gemäß dessen Willenserklärung, die in der Regel bei einem Notar hinterlegt werden kann, oder auch in Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments erfolgen kann.

In seinem Testament kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Beschränkung des Pflichtteils, Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen, Anordnungen der Testamentsvollstreckung gemäß den Rechtsnormen festlegen.

Eine Sonderform ist das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig begünstigen, vgl. Berliner Testament. Ein Testament kann nur erstellen, wer testierfähig ist, was ab dem 16. Lebensjahr der Fall ist. Ein Testament, abgefasst vor der Erreichung der Volljährigkeit, muss notariell beurkundet werden.

Alle Informationen entsprechen der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, deswegen ist möglich, dass mittlerweile Änderungen durchgeführt wurden. Bitte überprüfen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen. Natürlich können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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