Weco Union – Achtung

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Über die Webseite wecounion.com wird zum einen eine Vermögensverwaltung angeboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass angefangen als Vermögensverwaltung, man die Tragweiter der schwer verständlichen Finanzwelt und dessen unerschütterlichen Wall der Intransparenz erkannte.

Des Weiteren wird damit geworben, dass die Gleichheit jedes Marktteilnehmers gewährleistet würde, egal ob als Privatanleger oder institutioneller Klient und Preise, Kurs und Produkte für jeden nachvollziehbar seien und man auch gebührenfrei agiere und sich die Kosten von den Gesellschaften holen würde, nicht von einem.

Vermögensverwaltung ohne Erlaubnis der BaFin

Bei dem Angebot einer Vermögensverwaltung handelt es sich um eine Wertpapierdienstleistung im Sinne einer Finanzportfolioverwaltung gemäß § § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wer in Deutschland Anbietern eine Vermögensverwaltung offeriert, bedarf dafür aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Über eine Erlaubnis der BaFin verfügt aber die Weco Union, soweit uns bekannt, nicht.

Aspekte für Achtsamkeit 

Auf der Webseite gibt es zwar ein Impressum, das jedoch nicht den rechtlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Dem Impressum ist nicht zu entnehmen, wer die Verantwortlichen des Betreibers sind. Des Weiteren werden auf der Homepage Adressen in Frankfurt am Main und Berlin angegeben, an denen, soweit uns bekannt, kein Vermögensverwalter mit Namen Weco Union residiert.

Aufmachung und Inhalt der Webseite wecounion.com ähneln auch sehr stark der Internetpräsens einer Wissbergholding, über die wir bereits berichtet hatten.

Diese Umstände und auch der Aspekt, dass die Gesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin zum Erbringen einer Vermögensverwaltung verfügt, deuten darauf hin, dass es sich nicht um seriöse Anbieter handelt.

Optionen für Anleger der Weco Union 

Soweit Anleger der Weco Union im Rahmen einer Vermögensverwaltung Gelder zur Verfügung gestellt haben und es sich dabei um das unerlaubte Betreiben einer Finanzportfolioverwaltung handelt, kann sich für einen Anleger unter Umständen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Auch andere Ansprüche sind denkbar, etwa wenn eine unerlaubte Anlageberatung erbracht wird.

Auch wenn Anlagen, wie z. B. Festgeldanlagen, ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden, können sich auch entsprechende Schadensersatzansprüche für einen Anleger begründen lassen.

Sollten Sie Kapital über Weco Union investiert und Probleme haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die Anleger berät und unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 06.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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