Wegen Arztfehler Unterschenkel verloren - 170.000 € Schmerzensgeld.

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Infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers, der zur Amputation beider Unterschenkel einer Frau führte, hat das Hamburger Landgericht ein Krankenhaus zur Zahlung von 170.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dieses Urteil wurde bereits am 19. Mai 2021 gefällt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig, wie ein Sprecher der Justiz mitteilte.

Das Schmerzensgeld, so betonte der Anwalt der 50-jährigen Klägerin, sei lediglich ein erster Schritt. Sollte keine schnelle Einigung erzielt werden, könnte ein weiterer Prozess über die genaue Schadenshöhe notwendig werden. Dabei würden Fragen wie Therapien oder die Kosten für Medikamente eine Rolle spielen. In diesem Zusammenhang wurde sogar eine Summe von bis zu 850.000 Euro erwähnt.

Die Hintergrundgeschichte dieses tragischen Vorfalls begann im April 2015, als die 50-jährige Frau sich einer erfolgreichen Herzoperation unterzog. Im Krankenhaus erhielt sie jedoch ein Medikament zur Thrombose-Prophylaxe, das sie nicht vertrug. Die Ärzte bemerkten diese Unverträglichkeit nach Ansicht eines Gutachters zu spät, obwohl es klare Anzeichen dafür gab. Zunächst erhielt die Patientin nur Schmerzmittel, obwohl sie über Schmerzen klagte. Dies führte zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung in den Unterschenkeln, und die Ärzte versuchten zunächst eine schmerzhafte operative Öffnung der Beine. Letztendlich mussten jedoch beide Unterschenkel amputiert werden. Die Klägerin leidet bis heute unter erheblichen Schmerzen beim Tragen von Prothesen und ist daher täglich auf einen Rollstuhl angewiesen. Zusätzlich kämpft sie mit den psychischen Folgen dieser schweren Amputation.


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Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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