Weihnachtsgeld oder Treueprämie

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Was eine genaue Definition ausmacht, soll der folgende Beispielfall zeigen.

Das Arbeitsverhältnis eines Controllers endete am 30.09.2010. Im Unternehmen wurde alle Jahre eine Zahlung von Weihnachtsgeld (so bezeichnet vom Arbeitgeber) geleistet, deren Höhe dem Gehalt aus dem Monat November entsprach.

Im dazu ausgereichten Anschreiben spielten drei Punkte zu den Zahlungsmodalitäten eine zentrale Rolle.

  1. Die Gratifikation wird gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis am 31.12. des Kalenderjahres ungekündigt besteht.
  2. Die Höhe der Sonderzahlung beträgt für jeden Monat 1/12 eines Bruttomonatsgehaltes.
  3. Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr ins Unternehmen eintreten, erhalten den anteiligen Betrag von x/12.

Der am 30.09.2010 ausscheidende Controller verlangte vom Arbeitgeber 9/12 dieser Zahlung. Der Arbeitgeber verwies auf die Stichtagsregelung  und lehnte die Zahlung ab.

Der Arbeitnehmer klagte und unterlag zunächst beim Arbeitsgericht und auch beim LAG. Er zog vor das Bundesarbeitsgericht und bekam Recht.

Das BAG hat dazu am 13.11.2013 entschieden (10 AZR 848/12), dass es auf die Art der Sonderzahlung ankommt. Soll Betriebstreue belohnt werden? Ist die Zahlung Vergütungsbestandteil? Oder ist sie beides?

Je nach der Antwort auf diese Fragen wird die Stichtagsregelung wirksam oder nicht.

Im vorliegenden Fall sah es das BAG als erwiesen, dass es eine Zahlung mit Mischcharakter war, denn aus der x/12-Regelung geht hervor, dass sowohl die Treue zum Betrieb als auch die unterjährig geleistete Arbeit belohnt werden soll.

Wird die Gratifikation als Prämie für geleistete Arbeit gezahlt, ist die Stichtagsregelung nicht anzuwenden, da der Mitarbeiter seinen Anteil monatlich erarbeitet hat. Anders bei der Treueprämie - dort greift die Stichtagsregelung.

Für den Kläger sah das BAG die Zahlung einer Mischgratifikation als erwiesen, und somit muss der Arbeitgeber 9/12 an ihn zahlen.

Was sagt uns das Beispiel? Genaue Formulierungen sind  unumgänglich - besser vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt...


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