Weihnachtsgeld

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Immer wieder wird die Zahlung von Weihnachtsgeld in Arbeitsverträgen an die Betriebstreue gekoppelt. Zum Auszahlungstag muss nach diesen Regelungen der Arbeitnehmer in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis stehen.

Das Bundesarbeitsgericht ( Az. 10 AZR 667/10 ) hat diese Klauseln für den Fall, dass die Sonderzahlung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit dient sondern nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpft, für zulässig erklärt und darauf hingewiesen, dass eine solche Klausel keine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB darstellt.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen hat und unabhängig davon, ob die Kündigungsgründe in der Sphäre des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers liegen.

Es ist also genau zu differenzieren, ob das "Weihnachtsgeld" Vergütung oder Betriebstreuebonus darstellt.

Eine eindeutige Klarstellung im Arbeitsvertrag hilft, möglichen Streit zu vermeiden.


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