Weinrecht – Änderungen des Weingesetzes im Jahr 2020

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In Deutschland ist der Umgang mit Wein im Weingesetz gesetzlich geregelt.

Handel und Verbraucher sind sich oft unsicher über den Inhalt einer Flasche. Im Jahr 2006 hat die Europäische Union ein Gesetz verabschiedet, welches ausschließlich auf der Herkunft des Weins basiert. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat daher angekündigt, das Weingesetz 2020 neu zu fassen. Ziel ist es, die Herkunft und den Qualitätsanspruch eines Weines eindeutiger auf dem Etikett zu kennzeichnen. 

Derzeit, so Klöckner, arbeite praktisch jeder nach seinem eigenen Regelwerk. Nach Ihrer Vorstellung soll der Fokus mehr auf die Herkunft als die Rebsorte gelegt werden. 

Winzer und Genossenschaften fürchten, Ihre bekannten Lagenamen zu verlieren und einem weiteren Preisdruck ausgesetzt zu sein.

Wie sicher ist jedoch eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.), wenn in Ausnahmefällen auch ein ganzes Land anerkannt werden kann?

Die geschützte Ursprungsbezeichnung ist die oberste Kategorie in Bezug auf Anbaugebiet oder Lage. Die Trauben müssen zu 100 % aus dem Gebiet stammen.

Weine, die mit einer geschützten geografischen Angabe versehen sind, müssen nur zu 85 Prozent aus dem Anbaugebiet stammen.

  • Wann ist ein Erzeugnis vorschriftswidrig?
  • Was ist bei der Einfuhr von Wein zu beachten?
  • In welchen Fällen liegt bei Verstößen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat (§§ 48 ff. WeinG) vor?

Der Autor der Rechtstipps ist im Weinrecht spezialisiert und berät Firmen und Unternehmer in diesen Fragen. Zu den Mandaten zählt u. a. die ständige Betreuung von Festzeltbetrieben, Projektierung und Planung, Betreuung vor Ort bei behördlichen Kontrollen sowie die Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen.



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