Weiterbildung eines Betriebsratsmitglieds - Arbeitgeber muss zahlen

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Die Arbeit des Betriebsrats verursacht für Unternehmen auch Kosten. Das mag unangenehm sein, ist aber gesetzlich so vorgesehen. Darüber jedoch können beide Seiten auch schon mal in Streit geraten. So war es auch in dem Fall, der wegen eines Streitwerts von 314,16 € den weiten Weg bis zum BAG nahm. 

Ob das sein muss, steht auf einem anderen Blatt. Ursprünglich hatten sich Arbeitgeber und Betriebsrat darauf geeinigt, dass eine Betriebsrätin eine 4-tägige Weiterbildungsveranstaltung besucht. Um die Kosten niedrig zu halten, bat der Arbeitgeber darum, von der Hotelbuchung für Übernachtung abzusehen, da die Frau nur 40 km entfernt vom Tagungsort wohnte. Täglich hin und herzufahren sei zumutbar. Die Schulung fand im Dezember 2010 statt. Da ist bekanntlich Winter und dem sind Entscheidungen – gleich von wem – egal.

Wegen eines Wetterberichts, den der Betriebsrat gehört hatte, kam er 3 Tage vor Beginn der Schulung zu dem Entschluss, wegen drohenden Schneefalls und Eisglätte ein Zimmer für die Frau im Tagungshotel zu buchen.

Als die Hotelrechnung auf den Tisch des Arbeitgebers flatterte, weigerte der sich, zu zahlen. Das Hotel versuchte, die Betriebsrätin in die Pflicht zu nehmen. So kam es zum Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Der Betriebsrat ging vor das Arbeitsgericht mit dem Ziel, dem Arbeitgeber die Kostenübernahme aufzuerlegen. Dieser lehnte ab mit der Begründung, dass das Wetter gar nicht so schlecht und tägliches Pendeln durchaus zumutbar gewesen wäre. Außerdem hätte die Frau 3 Tage vorher, als die Buchung erfolgte, noch gar nicht wissen können, ob es so schlechtes Wetter geben würde und sie hätte sich auch während der Tagung erneut vergewissern müssen, ob sie nicht doch täglich an- und abreisen könne. Der Betriebsrat brachte zusätzlich als Argument vor, dass – abgesehen vom schlechten Wetter – der abendliche Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern durchaus förderlich war. Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht. Weiter ging es zum LAG. Dort holte man den Wetterdienst zu Hilfe und der Betriebsrat bekam Recht.

Nächste Instanz: Das BAG. Dort traf man am 27.05.2015 (7 ABR 26/13) eine Entscheidung und der Arbeitgeber musste zahlen und zwar alles, da Reise- und Übernachtungskosten zu den Schulungskosten gehören. Allerdings, so das Gericht, sei der Betriebsrat im Sinne einer guten Zusammenarbeit gehalten, die Kosten im Rahmen zu halten, sodass man bei denselben Rahmenbedingungen zu einer anderen Jahreszeit vielleicht auch zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Zumindest wäre das Wetter dann nicht der entscheidende Punkt gewesen. Wohl aber das Argument, auf einer Schulung werden die interessantesten Themen in den Pausen und am Abend mit den Kollegen besprochen und auch das gehöre zur Schulung. Trotz des Betriebsratsbeschlusses „Seminar ja – Übernachtung nein“ war der Kollegin bei der Wetterlage die tägliche Reise nicht zuzumuten. Sie war daher nicht an den Beschluss des Betriebsrates gebunden. Das BAG lobte genau wie zuvor das LAG die Entscheidung der Frau. Im Falle eines Unfalls wären viel höhere Kosten auf das Unternehmen zugekommen. Auch folgte das BAG der Argumentation des Betriebsrates, dass Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern zur Schulung gehört und schon bei gutem Wetter sind 44 km eine weite Strecke, die zweimal täglich zu fahren gewesen wäre. Bei Eis und Schnee ging das für die Betriebsrätin gar nicht. 


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