Weitere Abmahnungen von RA Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH

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Uns liegen eine Reihe von neuen Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH vor, die durch die Kanzlei Daniel Sebastian in mehreren Angelegenheiten – tatsächlich oder vermeintlich – unberechtigte Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke verfolgt. In den vorliegenden Angelegenheiten geht es ausschließlich um unterschiedliche Tonaufnahmen aktueller Werke, die auch hier durch sog. Tauschbörsen unerlaubt weiter verbreitet worden sein sollen („Filesharing“).

Auch hier fordert die DigiRights Administration GmbH über RA Daniel Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Kosten des Auskunftsverfahrens, Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren sowie eines Lizenzschadenersatzes.

Dem Abgemahnten werden hier in allen Fällen Vergleiche angeboten. Der Abgemahnte soll einen pauschalen Betrag iHv. 1.500,00 EUR zahlen, um die Forderungen aus der unberechtigten Verwendung auszugleichen. Wie man auf diese Summe kommt, ist nicht deutlich. Die nachträglich angestellten Überlegungen zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens spielen dabei allerdings keine Rolle, da der Unterlassungsstreitwert im außergerichtlichen Verfahren auf 1.000,00 EUR gedeckelt ist. Dies nimmt auch Daniel Sebastian an, wenngleich er selbstverständlich nicht darauf verzichtet, an dieser Stelle mit Hinweis auf eine Ausnahmeregelung ein Fragezeichen zu setzen.

Alles in allem können wir nur davon abraten, das Unterlassungsversprechen ungeprüft abzugeben. Hier kommt es zunächst auf die genauen Umstände des Sachverhaltes an. Auch bezüglich der Höhe des „Vergleichsbetrages“ haben wir deutliche Vorbehalte, auch im Falle einer tatsächlich vorliegenden Urheberrechtsverletzung. Es bietet sich hier unserer Erfahrung in hohem Maße an, die Forderungen (fach-) anwaltlich überprüfen zu lassen.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen – ob Sie nun einen Lizenzvertrag bzw. Hilfe bei der Vertragsverhandlung benötigen, ein Verfügungs- oder Klageverfahren bestreiten müssen, Ihnen vorgerichtlich Rechtsverletzungen vorgeworfen werden oder Sie selbst solche Verletzungen beklagen:

Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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