(K)ein Kraftakt: Weitere Erfolge gegen Fitnessstudio

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Wegen der Corona-Pandemie sind bundesweit die Fitnessstudios geschlossen. Die Kunden können seit Monaten nicht trainieren. Das heißt, dass die Leistungserbringung durch das Fitnessstudio während der ersten Schließung im Frühjahr vom 17.03.20 bis 02.06.20 und seit dem 02.11.2020 rechtlich gesehen objektiv unmöglich ist. In einem solchen Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass auch der Kunde von der Erbringung seiner Zahlungsverpflichtung befreit ist. UPDATE (20.02.2021): Dies bestätigt nun auch ein Urteil vom Amtsgericht Papenburg (Az. 3 C 337/20), dass keine Beiträge während der Schließzeit zu zahlen sind und sich auch der Mitgliedsvertrag nicht automatisch verlängert. Siehe dazu unser Rechtstipp: Endlich! Gerichtsurteil gegen Fitnessstudio bestätigt Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge


Mitgliedsbeiträge werden weiter abgebucht und Verträge einseitig verlängert

Doch viele Fitnessstudios sehen das offenbar anders. CleverFit zum Beispiel zieht weiter die Mitgliedsbeiträge ein. Unsere Mandanten haben uns mehrfach berichtet, dass selbst bei gekündigten Verträgen die Vertragslaufzeit vom Fitnessstudio einfach einseitig verlängert wird, ohne vorher ihre Mitglieder zu informieren. "Das ist nicht in Ordnung" und "unverschämt" finden das viele Kunden und haben sich an unsere Kanzlei gewandt. Wir vertreten mittlerweile zahlreiche Fitnessstudiomitglieder verschiedener Anbieter (u.a. CleverFit der VK Bodyfit, FitOne, EasyFitness, Donnas Frauenfitness, Fitness First, TopFit, Chrunch Fit GmbH, Club A Lifestyle GmbH & Co. KG, V8 Sport- und Gesundheitsstudio UG). Dabei haben wir mehrfach erfolgreich die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich durchsetzen können.


Gibt es bereits Urteile zugunsten der Verbraucher?

Häufig argumentieren die Fitnessstudios mit einem Urteil vom Landgericht Würzburg (Az. 1 HK O 1250/20) und versuchen offenbar so bei ihren Mitgliedern den Eindruck zu erwecken, dass die Sache bereits gerichtlich entschieden sei. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Landgericht Würzburg hatte nämlich lediglich über eine wettbewerbsrechtliche Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Fitnessstudio zu entscheiden. Unsere Erfahrung ist derzeit, dass die Fitnessstudios es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen und dann doch zugunsten des Kunden nachgeben, sobald ein Anwalt sich einschaltet und entsprechend rechtlich argumentiert. 


Umgang vieler Fitnessstudios mit ihren Mitgliedern ist inakzeptabel

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Umgang vieler Fitnessstudios mit ihren Kunden hinsichtlich der coronabedingten Schließung der Studios nicht rechtens ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass viele Fitnessstudios ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und wohl auch die staatlichen Coronahilfen in Anspruch genommen haben.


UPDATE (07.03.2021):

Muss ich Gutscheine akzeptieren? Und worauf muss ich dabei achten?

Ja, aber nur dann, wenn die angebotenen Gutscheine auch den gesetzlichen Anforderungen vollständig entsprechen. Die Gutscheinlösung wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie gesetzlich eingeführt (Art. 240 § 5 EGBGB). Sie besagt, dass die Studios berechtigt sind, anstelle der Erstattung von Mitgliedsbeiträgen einen Gutschein zu übergeben. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist darauf zu achten, dass sich aus dem Gutschein ergibt, dass dieser wegen der Covid-19-Pandemie ausgestellt wurde und dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen kann, wenn er ihn bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst hat.


Unsere Handlungsempfehlungen

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit aufgrund der Vielzahl von Anfragen in den vergangenen Wochen aus Kapazitätsgründen leider derzeit Neumandanten keine persönliche anwaltliche Beratung mehr zu diesem Thema anbieten können. Wir bitten Sie um Verständnis.

Gleichwohl möchten wir Ihnen einige allgemeine Hinweise und Handlungsempfehlungen geben und hoffen, dass Ihnen diese helfen, Ihre Rechte selbst gegenüber dem Fitnessstudio durchzusetzen. Sie finden diese in unserem Artikel "Fitnessstudio geschlossen wegen Corona: Hinweise und Handlungsempfehlungen für Verbraucher".


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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