Weiteres Oberlandesgericht verurteilt VW zum Schadensersatz bei einem EA 288 Motor

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 10.03.2022, Az. 12 U 112/21, entschieden, dass VW auch in Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 Motor unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasnachbehandlung installiert hat. VW hat den klagenden Fahrzeugkäufer deshalb sittenwidrig geschädigt und haftet ihm auf Schadensersatz.

Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Fahrzeug der Marke Skoda Superb mit der Euronorm 6. Das Fahrzeug verfügt über einen SCR Katalysator und es ist mit einem AdBlue Tank ausgestattet. Das OLG Köln sah es als erwiesen an, dass mit Hilfe der sogenannten Fahrkurvenerkennung der Prüfstand erkannt wird. In diesem Fall wird eine hohe Abgasrückführungsrate auch nach Erreichen einer optimalen Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad Celsius beibehalten, während diese im Straßenbetrieb heruntergeregelt wird. Das führt zu einem erhöhten Emissionsverhalten im Straßenverkehr, während die Emissionswerte im Prüfstand eingehalten werden.

VW behauptet Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 Motor nicht manipuliert zu haben. Hierfür hat VW sogar eine eigene Homepage eingerichtet. Eine Klagewelle wie beim Vorgängermotor EA 189 soll möglichst abgewendet werden.

Das Urteil des OLG Köln Urteil zeigt jedoch, dass die Sache für VW noch lange nicht ausgestanden ist. Nach den Urteilen des OLG Naumburg (Az. 8 U 68/20 und 8 U 46/21) und dem Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 14/21) stellt das Urteil ein weiterer obergerichtlicher Erfolg für die Fahrzeughalter dar.        

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