Welche Folgen hat ein verfrüht und somit vor Ablauf des Trennungsjahrs gestellter Scheidungsantrag?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen. Soweit nachfolgend vom Antragsteller gesprochen wird, gelten die Ausführungen natürlich auch, wenn der Scheidungsantrag von einer Antragstellerin eingereicht wird.

So manche Partei kann es gar nicht erwarten endlich geschieden zu werden. Grundsätzlich ist jedoch vor Einreichung des Scheidungsantrags das Trennungsjahr abzuwarten. Eine vom Gesetz vorgesehene Ausnahme davon gibt es bei der Härtefallscheidung. 

Manchmal wird ein Scheidungsantrag auch ganz bewusst bereits Wochen oder Monate vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht, weil der Antragsteller damit etwaige Stichtage für Versorgungsausgleich und/oder Zugewinnausgleich manipulieren will.

Risikolos ist ein verfrüht gestellter Scheidungsantrag für den Antragsteller nicht, denn die Familiengerichte gehen unterschiedlich mit Scheidungsanträgen um, die vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Manche Gerichte vertreten die Auffassung, dass bis zum Abschluss des Versorgungsausgleichs, der erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, das Trennungsjahr dann ohnehin abgelaufen sein wird, sodass die Ehe geschieden werden kann. Eine Ehe darf, abgesehen von der Härtefallscheidung, erst dann geschieden werden, wenn im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung das Trennungsjahr abgelaufen ist. 

Wer einen Scheidungsantrag verfrüht einreicht, läuft jedoch Gefahr, dass das Familiengericht den Scheidungsantrag abweist, weil das Trennungsjahr nicht erfüllt ist. In diesem Fall kann es für den Antragsteller richtig teuer werden. Denn bei Abweisung des Scheidungsantrags hat er die gesamten Anwaltskosten, also auch die der Gegenseite, zu tragen, sowie die Gerichtskosten.

Darum sollte nicht nur prüfen wer sich bindet, sondern auch, wer sich lösen will, nämlich ob das Trennungsjahr abgelaufen ist.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema