Scheidung - Verfahren, Ablauf, Folgen - Überblick

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Das Ende einer Ehe ist ein einschneidendes Ereignis. Zahlreiche rechtliche Aspekte werden berührt und sollten bedacht werden. Hiermit kann allerdings nur ein grober Überblick gegeben werden, der im Einzelfall einer gesonderten Betrachtung bedarf.

Ablauf / Dauer

Es gibt keine verlässliche Zeitangabe, wie lange es bis zum Scheidungsausspruch dauert. Sollen andere Angelegenheiten, wie das Sorgerecht für Kinder, der Unterhalt oder die Vermögensauseinandersetzung, zugleich geklärt werden, dauert das Verfahren länger.
Die Arbeitsauslastung des Gerichts stellt darüber hinaus einen Faktor dar, auf den man keinen Einfluss hat. Reagieren Sie schnell auf Fristen und stellen Sie notwendige Unterlagen stets vollständig zur Verfügung, um eine Beschleunigung zu sichern. Jede Nachfrage des Gerichts verzögert die Sache weiterhin.

In der Regel muss im Rahmen der Ehescheidung der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Bei diesem werden, vereinfacht ausgedrückt, die erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Hierfür werden Auskünfte der Versorgungsträger benötigt. Die Bearbeitungszeit variiert hier je nach Träger und ist weder durch Sie noch durch das Gericht zu beeinflussen.

Zuerst steht aber die Trennung, § 1567 BGB. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, da zumindest ein Ehegatte diese ablehnt. Im Idealfall zieht einer aus der Ehewohnung aus, womit dies auch räumlich klar wird. Allerdings kann man auch innerhalb einer Wohnung getrennt leben, wenn man im Übrigen eigene Leben führt.

Damit die Scheidung durch das Gericht ausgesprochen werden kann, muss auch für die Zukunft vom Scheitern der Ehe auszugehen sein. Dieses Scheitern kann in verschiedenen Konstellationen angenommen werden.
Zum einen jedenfalls, wenn die Eheleute schon 3 Jahre getrennt leben, § 1566 Abs. 2 BGB. Zum anderen genügt 1 Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, § 1566 Abs. 1 BGB. Eine Scheidung vor Ablauf zumindest des Trennungsjahres kommt nur in Härtefällen in Frage, § 1565 Abs. 2 BGB.
Nach einem Trennungsjahr kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten erfolgen, § 1565 Abs. 1 BGB. In diesem Fall wird das Scheitern der Ehe allerdings nicht vermutet, sondern muss festgestellt werden.

Das Scheidungsverfahren

Sie benötigen einen Anwalt, um den Scheidungsantrag zu stellen. Dieser vertritt in diesem Fall Ihre Interessen im Verfahren und muss grundsätzlich von Ihnen bezahlt werden. Der andere Ehegatte hat die Chance, dem Antrag ohne anwaltliche Vertretung zuzustimmen. Es genügt also ein Anwalt im Verfahren, der allerdings nie beide Ehegatten zugleich vertritt.

Ihr Anwalt wird wissen, an welches Amtsgericht Sie sich wenden müssen. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, orientiert sich die Zuständigkeit nach deren gewöhnlichen Aufenthalt, § 122 Nr. 1 FamFG. Wenn Kinder nicht vorhanden sind, ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten, wenn zumindest einer dort noch immer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 122 Nr. 3 FamFG. Schon an den sechs Nummern dieser Norm sieht man, dass eine rechtliche Beratung sinnvoll ist, da viele Einzelfälle zu unterscheiden sind.

In familiengerichtlichen Angelegenheiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Gerichtskosten. Diese werden primär gegeneinander aufgehoben, das heißt unter den Ehegatten geteilt, § 150 Abs. 1 FamFG.

Scheidungsantrag speziell

Wird der Scheidungsantrag eingereicht, stellt das Gericht diesen der Gegenseite, dem anderen Ehegatten, zu. Damit ist Rechtshängigkeit eingetreten. Rund um die Antragstellung sind rechtliche Folgen zu bedenken.

Machen Sie sich bewusst, dass Ihr Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht hat, das gem. § 1933 BGB erst ausgeschlossen ist, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen und der Scheidungsantrag beantragt ist. Bis dahin kann abweichend testiert werden, um den Ehegatten aus der Erbfolge auszuschließen. Dahingehend sind aber weitere Folgeerwägungen zu beachten, welche hier zu weit führen.

Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags endet die Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichs. Die Rentenanwartschaften werden nur bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags ausgeglichen, § 3 Abs. 1 VersAusglG.

Außerdem ist beim Zugewinnausgleich auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags abzustellen, wenn das Endvermögen ermittelt werden muss, § 1384 BGB. Haben Sie keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Neben anderen Auswirkungen bedeutet dies, dass bei Beendigung des Güterstandes eine Ausgleichsforderung entsteht, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen übersteigt.

Alternativen?

Es existiert keine Alternative zur gerichtlichen Scheidung. Das Scheidungsverfahren mit anschließendem Beschluss ist die einzige Option, um die bestehende Ehe zu scheiden.

Einzelne Aspekte, die gerichtlich geklärt werden können, müssen Sie aber nicht vor Gericht bringen. Es handelt sich um Antragsverfahren, sodass das Gericht nicht tätig wird, wenn keiner der Ehegatten einen Antrag stellt. Fragen wie der Aufenthalt von gemeinschaftlichen Kindern, Umgangszeiten mit diesen oder die finanzielle Entflechtung können im Einvernehmen gelöst werden. Bedeutung bekommen Vereinbarungen zu diesen Themen durch eine notarielle Fixierung. Hier kann eine verbindliche Lösung zu vielen Scheidungsfolgesachen schon vor Ausspruch der Scheidung erzielt und festgehalten werden.

Folgesachen & Sonstige Rechtsangelegenheiten

Das Gesetz kennt zahlreiche rechtliche Angelegenheiten, die typischerweise im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung zu Streit führen können. Diese werden als Folge- oder Scheidungsfolgesachen bezeichnet. Es ist, wie gesagt, nicht zwingend notwendig, diese bei Gericht vorzubringen. Wenn Sie gerichtlichen Klärungsbedarf sehen, muss abgewogen werden. Eine isolierte Geltendmachung oder eine Verhandlung und Entscheidung im Verbund mit der Scheidung sind mitunter möglich.

Darüber hinaus besteht oft Bedarf auch vor der Scheidung und unabhängig davon eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Fragen wie Trennungsunterhalt, das Schicksal von gemeinschaftlichen Kindern oder die Zukunft der Ehewohnung können nicht bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen. Hier ist eine separate Geltendmachung und zeitnahe Befassung geboten. Während Details zu allen Punkten hier zu weit führen, ist es sicherlich hilfreich, wenn Sie sich eine Liste mit allen Fragen und Problemen schreiben. Diese können Sie im Termin mit Ihrem Anwalt vorbringen, der Ihnen bei der Priorisierung helfen wird und einordnen kann, was unmittelbar angepackt werden muss.

Wie Sie aus diesem nicht erschöpfenden Überblick erkennen können, sind viele Facetten zu beachten, wenn das Thema Scheidung bedacht wird. Zudem sind viele Halbwahrheiten im Umlauf, sodass an manchen Stellen zumeist Klärungsbedarf besteht.

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nicht alle Einzel- und Sonderfälle darstellen kann. Ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag notwendig, jedoch ist die rechtliche Beratung ohnehin überaus empfehlenswert. Viel Streit zwischen den Ehegatten kann vermieden werden, wenn rechtliche Fragen geklärt sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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