Welche Grundsätze sind bei einer negativen MPU zu berücksichtigen? Zweite Chance-MPU?

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Es stehen grundsätzlich nach einer negativen MPU einige Fragen im Raum:

  1. Ist es sinnvoll, sich erneut an den gleichen Gutachter zu wenden?
  2. Was kann ich tun, um ein positives Ergebnis zu bekommen?
  3. Welche Strategien sind zweckmäßig, um die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich wiederzubekommen?

Eine kompetente und erfahrene Sichtweise und Empfehlung eines Anwalts kann im Vorfeld sehr hilfreich sein und dafür sorgen, dass man sich an eine entsprechend kompetente und seriöse Gutachterstelle wendet. Denn eine erneute Kontaktaufnahme mit dem verantwortlichen Gutachter kann nur unter bestimmten Umständen eine sinnvolle Strategie sein. Im Regelfall werden die Gutachter nie eine gutachterliche Entscheidung verändern, wenn keine begründeten sachlichen Gründe und neue Argumente vorgebracht werden. Die Gutachter reagieren zumeist nur auf belegbare neue Erkenntnisse. Durch die neuen Erkenntnisse kann eine neue Bewertung der gutachterlichen Entscheidung begründet werden. Im medizinischen Bereich wären dies beispielsweise Erklärungen zu erhöhten Leberwerten durch entsprechende Spezialisten. Beispielsweise müssen erhöhte Leberwerte nicht unbedingt auf Alkoholkonsum zurückzuführen sein. Man sollte hierbei schnellstmöglich einen Spezialisten aufsuchen und über geeignete medizinische Verfahren versuchen, eine wissenschaftlich fundierte Erklärung für die erhöhten Leberwerte zu finden. Eine entsprechende Dokumentation durch fachlich kompetente Mediziner ist hierbei unabdingbar, da die Ursachen hierzu nicht nur behauptet werden dürfen. Es gibt verschiedene Hintergründe, die für die Veränderung der Leberwerte verantwortlich sein können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Option, ein Gespräch mit dem Gutachter zu vereinbaren. Hierbei kann man sich die Gründe für die negative Entscheidung erklären lassen. Man sollte vorsichtig sein, dass man bei einem solchen Gespräch nicht das Gegenteil von dem erreicht, was man erreichen wollte. Von Grund auf ist nicht jeder Gutachter geeignet, ein solches Gespräch zu führen. Die vorhandenen Argumente sollten sach- und fachgerecht vorbereitet werden.

Insbesondere besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlich formulierten Einspruch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde die eigenen Argumente zu der Begutachtung vorzutragen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird sodann diese Argumente an den Gutachter weiterleiten und von dort eine entsprechende Stellungnahme anfordern. Ohne sach- und fachgerecht vorgetragene Argumente wird hier kein Wunder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erwartet und erzielt werden können. Sollte man mit seinen Einwänden erfolgreich sein, könnte das Gutachten über diesen Weg geändert werden, denn die Verwaltungsbehörde hat jedes Gutachten in eigener Verantwortung hinsichtlich der Plausibilität zu überprüfen. Im Regelfall wird der Fahrerlaubnisbehörde jedoch die notwendige Fachkompetenz fehlen, sodass in der Regel ein zweites Gutachten nicht entbehrlich ist.

Als guter Rechtsanwalt kennt man die Argumentation und Vorgehensweise zum richtigen Umgang mit der verfahrenen Situation und kann auch einschätzen, welche Vorgehensweise ratsam ist. Hierzu ist eine Akteneinsicht unentbehrlich, damit fachmännisch eine Strategie zur Widererlangung des Führerscheins im Team erarbeitet werden kann.


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