Wenig Schutz – selbst Schuld!

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine bekannte Deutsche Schauspielerin - insbesondere Tatort-Kommissarin - muss einen Zeitungsbericht in einer Zeitung dulden, der einen heftigen Streit mit ihrem Lebensgefährten und dessen Eskalation beschreibt. Diese Dinge gehören zwar der schützenswerten Privatsphäre an, die Schauspielerin muss jedoch Einschränkungen bezüglich des Schutzes ihrer Privatsphäre hinnehmen. Zum einen handelt es sich um ein prominentes Paar, das im Interesse der Öffentlichkeit steht. Der Hauptgrund des eingeschränkten Schutzes resultiert jedoch aus der Interviewfreude der Betroffenen in der Vergangenheit. Sowohl während der Beziehung als auch nach der Trennung wandte sich die Schauspielerin in größtem Maße an die Presse und berichtete insbesondere ausführlich und offen über private und intime Details. (KG Berlin, Urteil vom 19.03.2010 - Az. 9 U 163/09)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf www.anwaltsbuero47.de.

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema