Weniger Urlaub für jüngere Arbeitnehmer

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In einem Manteltarifvertrag war der Urlaubsanspruch nach dem Lebensalter der Beschäftigten gestaffelt: Für einen 20- bis 29-jährigen Arbeitnehmer waren 30 Urlaubstage und für einen 30-jährigen Arbeitnehmer 36 Urlaubstage vorgesehen.

Eine Arbeitnehmerin klagte dagegen, weil sie sich durch diese Regelung wegen ihres Alters diskriminiert sah.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsgebot vorliegt. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind Benachteiligungen u. a. wegen Alters zu verhindern und zu beseitigen. Der jungen Frau stand daher ein Anspruch von 36 Urlaubstagen im Jahr zu.

Rechtsanwalt Roland Tilch


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