Betriebsferien: Was gilt bei verordnetem Urlaub?
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Wo ist der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern geregelt?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Rechte und Pflichten bezüglich des Erholungsurlaubs für Arbeitnehmer in Deutschland. In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist geregelt, wie die zeitliche Festlegung des Erholungsurlaubs zu erfolgen hat. Die Regelung in § 7 Abs. 1 BUrlG lautet konkret wie folgt: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“
Mithin hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Ermessen und muss den Anspruch auf Erholungsurlaub des Arbeitnehmers erfüllen. Er kann den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG verwehren, wenn dringende betriebliche Belange der Berücksichtigung der individuellen Urlaubswünsche des Arbeitnehmers entgegenstehen. Eine Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer – das heißt, das selbstständige Fernbleiben von der Arbeit ohne einen genehmigten Urlaub durch den Arbeitgeber – ist somit nicht zulässig. Eine Selbstbeurlaubung kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Abs. 1 BUrlG sind zum Beispiel solche Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen ihren Grund haben (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 28.07.1981 – 1 ABR 79/79).
Was sind Betriebsferien?
Betriebsferien oder Betriebsurlaub bezeichnen die einseitige Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber aus betriebstechnischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Gründen. Betriebsferien sind somit ein dringender betrieblicher Belang und stellen gewöhnlichen Urlaub dar. Die Urlaubstage, die auf die Betriebsferien entfallen, werden entsprechend vom Jahresurlaub des Arbeitnehmers abgezogen.
Zwar bieten Betriebsferien nicht nur für den Betrieb Vorteile, sondern auch für die Arbeitnehmer selbst: Es entfallen zum Beispiel die durch Urlaubsvertretungen, Vor- und Nacharbeiten bedingten Belastungen. Betriebsferien bringen für die Arbeitnehmer aber auch Nachteile mit sich. Der Arbeitnehmer ist in seiner Möglichkeit beschränkt, Urlaub zu einer ihm genehmen Zeit zu machen. Er wird gegebenenfalls genötigt, Erholungsurlaub während einer Zeit zu nehmen, in der die Kosten beispielsweise für Urlaubsreisen höher sind als zu anderen Zeiten des Jahres (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 28.07.1981 – 1 ABR 79/79).
Betriebsferien und Betriebsrat
Bei der Anordnung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber ist zu differenzieren, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht oder ob es sich um einen sogenannten betriebsratlosen Betrieb handelt. Besteht ein Betriebsrat und entschließt sich der Arbeitgeber, den Betrieb für eine gewisse Zeit stillzulegen, bedarf es zu einer solchen Maßnahme der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Die Anordnung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber unterliegt in diesem Fall daher der vollen Mitbestimmung des Betriebsrates. Sollte der Betriebsrat die Einführung von Betriebsferien ablehnen, ist Arbeitnehmern in diesem Fall zu empfehlen, der Anordnung der Betriebsferien durch den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu widersprechen.
In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass der Arbeitgeber ohne Widerspruch des Arbeitnehmers regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser den Urlaub akzeptiert, wenn er vom Betrieb „wegbleibt“ (vgl. Entscheidung des BAG vom 15.06.2004, Az.: 9 AZR 431/03). In diesem Fall wäre daher der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ohne Widerspruch des Arbeitnehmers und trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrats arbeitsrechtlich als erfüllt anzusehen (§ 362 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Gibt es keinen Betriebsrat, kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.1961 (Az.: 5 AZR 423/60) der Arbeitgeber die Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen. Eine besondere Regelung im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Betriebsurlaub nach billigem Ermessen zu bestimmen, soll nach der Literatur nicht erforderlich sein.
Dauer der Betriebsferien
Bei der Anordnung von Betriebsferien hat der Arbeitgeber die Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer und den Betrieb gegeneinander abzuwägen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dem Arbeitnehmer trotz Anordnung von Betriebsferien noch ausreichend Urlaubstage verbleiben, die selbstständig durch den Arbeitnehmer verplant werden können.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1981 ausgeführt, dass eine Regelung zum Betriebsurlaub, die den Arbeitnehmer hinsichtlich von etwa 3/5 seines Jahresurlaubs bindet und ihm somit für 2/5 des Urlaubs die Freiheit lässt, den Urlaubszeitpunkt im Rahmen des § 7 Abs. 1 BurlG selbst zu bestimmen, zulässig ist (BAG Az.: 1 ABR 79/79).
Ankündigung von Betriebsferien
Gesetzlich nicht geregelt ist die Frage, wie lange die Betriebsferien im Voraus durch den Arbeitgeber anzukündigen sind. In der Literatur wird dazu Arbeitgebern empfohlen, dass die Ankündigungsfrist zur Einführung von Betriebsferien mindestens zwei Monate betragen sollte, damit der Arbeitnehmer sich rechtzeitig auf den Urlaub vorbereiten kann. Ausnahmen und damit eine kürzere Frist sollen nur in Fällen bestehen, wenn dringende Gründe aufseiten des Arbeitgebers vorliegen.
Werden die Betriebsferien durch den Arbeitgeber kurzfristig angekündigt und liegen diese beispielsweise am Ende des Jahres, kann es sein, dass der Jahresurlaub bei einigen Arbeitnehmern zu diesem Zeitpunkt bereits aufgebraucht ist. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den betroffenen Arbeitnehmer von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen oder ihn während der Betriebsferien ausnahmsweise im Betrieb weiterarbeiten zu lassen. Nicht zulässig wäre es in diesem Fall, den Arbeitnehmer unbezahlt zu beurlauben oder die Tage der Betriebsferien vom Jahresurlaub des Folgejahres abzuziehen.
Betriebsferien an Weihnachten
An Weihnachtstagen sowie dem Neujahrstag darf nach § 2 und § 3 Sonn- und Feiertagsgesetz grundsätzlich nicht gearbeitet werden, sodass hier auch keine Betriebsferien festgelegt werden können. Anders sieht es zwischen den Jahren aus. In diesem Zeitraum dürften Arbeitgeber Betriebsferien anordnen. Insoweit gilt nur die allgemeine Einschränkung, dass die Betriebsferien 3/5 des Jahresurlaubs nicht überschreiten dürfen.
Krankheit während der Betriebsferien
Erkrankt der Arbeitnehmer während der Betriebsferien, gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Erkrankung während eines „normalen“ Urlaubs. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub des Arbeitnehmers nicht angerechnet.
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Rechtstipps zu "Betriebsferien"
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23.12.2024 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… . Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem richtungsweisenden Urteil aus dem Jahr 1981 festgelegt, dass der Arbeitgeber nicht den gesamten Jahresurlaub durch Betriebsferien oder ähnliches verplanen …“ Weiterlesen
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29.12.2024 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… . Betriebsferien Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, Betriebsferien zwischen den Jahren festzulegen, bei denen die Mitarbeitenden ihre Urlaubstage opfern müssen. Dennoch ist zu beachten …“ Weiterlesen
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02.12.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig und förmlich auf den möglichen Verfall von Urlaubstagen hinweisen, insbesondere bei geplanten Betriebsferien. Unterbleibt dies, verfällt der Urlaub …“ Weiterlesen
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07.09.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… des Urlaubs geht – insbesondere bei geplanten Betriebsferien. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg Urt. v. 11.10.2023 – 10 Sa 23/23) wurde klargestellt …“ Weiterlesen
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16.07.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„Als Arbeitgeber haben Sie das Recht und die Pflicht, den betrieblichen Ablauf zu organisieren. Dabei kann es gelegentlich notwendig sein, Betriebsferien anzusetzen oder Arbeitnehmer zum Urlaub …“ Weiterlesen
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27.06.2024 Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.„… und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub ohne rechtliche Grundlage anordnet, kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen und Schadensersatz fordern. Betriebsferien In vielen …“ Weiterlesen
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19.02.2024 Rechtsanwalt Ulrich Kerner„… aus, dass der Arbeitgeber, sofern keine besonderen Umstände wie Betriebsferien vorliegen, innerhalb einer Woche nach Jahresbeginn handeln muss, um seine Mitwirkungspflicht "unverzüglich" zu erfüllen. Erkrankt …“ Weiterlesen
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29.01.2024 Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen LL. M.„… Betriebsferien eine noch längere Unterrichtungsfrist auslösen können. Sollte der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erkranken, verfalle der Urlaubsanspruch nach höchstens 15 Monaten nach Ende …“ Weiterlesen
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01.12.2023 Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Sischka„… ! „Kann der Arbeitgeber Betriebsferien in der Weihnachtszeit anordnen?“ Die Antwort: Es kommt darauf an! Grundsätzlich wollte der Gesetzgeber, dass alle Arbeitnehmer*innen die Lage ihres Urlaubs eigeninitiativ …“ Weiterlesen
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07.03.2025 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… : Lohnzuschlag an Feiertagen: Gesetzlich nicht vorgeschrieben. Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können Sonderregelungen enthalten. Betriebsferien: Können bei dringenden betrieblichen Gründen angeordnet …“ Weiterlesen
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06.10.2023 Rechtsanwalt Daniel Krug„… die Klägerin erhebliche Probleme bei der Lenkung des Fahrzeuges fest und ließ das Fahrzeug in eine andere Werkstatt abschleppen, da der Beklagte zu diesem Zeitpunkt Betriebsferien hatte. Es hat …“ Weiterlesen
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16.08.2023 Rechtsanwältin Jella Forster-Seher„… (BurlG). Im Sinne der Erholung und Gesundheit werden Arbeitnehmer unter Entgeltfortzahlung für eine bestimmte Zeit von der Arbeitspflicht befreit. Betriebsferien und Zwangsurlaub Hier kommt es stark …“ Weiterlesen
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01.07.2023 Rechtsanwalt Aaron Albrecht„… Zwangsurlaub „zurückgenommen“ werden. Sie können sich wehren! Zwangsurlaub oder „Betriebsferien“ werden vom Arbeitgeber gerne eingesetzt, um anderweitigen Produktionsausfall zu vermeiden …“ Weiterlesen
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08.05.2023 Rechtsanwalt Marc Traphan„… bei Ihren Mitarbeitern. Wenn Sie zu Beginn des Jahres Betriebsferien haben, verschiebt sich der Beginn der Wochenfrist nach hinten. Wenn Sie die Wochenfrist verpassen, so hat das keine unmittelbar …“ Weiterlesen
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17.03.2023 Rechtsanwältin Julia Kleyman„… des Arbeitnehmers durchgesetzt werden, z.B. bei Betriebsferien, drohender Verfall des Urlaubs, Einführung von Kurzarbeit. In der Praxis ist jedoch von der einseitigen Urlaubsanordnung …“ Weiterlesen
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18.04.2023 Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff„… , die sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung ergeben, nicht coronabedingt. Im Falle von Betriebsferien sind die Umsatzausfälle nicht coronabedingt .“ Ob zurückhaltendes …“ Weiterlesen
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27.08.2024 Rechtsanwältin Dipl. Jur. Stefanie Lindner„… eine Maschine erwirbt, muss diese unverzüglich überprüft und Mängel angezeigt werden. Steht die Maschine aufgrund von Betriebsferien im Lager und wird erst 6 Wochen nach der Anlieferung überprüft, gilt …“ Weiterlesen
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19.01.2022 Rechtsanwältin Beate Kahl„… verbindlich. Betriebsferien können dem Urlaubswunsch der Mitarbeiter entgegenstehen, wenn sie mit dem Betriebsrat abgestimmt sind oder - im betriebsratslosen Betrieb -, wenn es für Betriebsferien dringende …“ Weiterlesen
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23.01.2022 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… oder Betriebsferien. Auch bei Kurzarbeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Urlaub so planen, wie dies im Betrieb üblich ist. Wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern bis Ende März …“ Weiterlesen
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10.09.2021 Rechtsanwalt Olaf Beismann LL.M.„… oder anderweitig festgesetzte Betriebsferien, wobei dadurch nicht der gesamte Urlaubsanspruch „verbraucht“ werden darf. Insofern kann der Arbeitgeber also zumindest teilweise (nach BAG-Urteil: drei Fünftel …“ Weiterlesen
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18.06.2021 Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer„… Möglichkeiten. Gerade in Zeiten von Corona sind die Gerichte hier etwas großzügiger. Betriebsferien müssen spätestens am Anfang des Urlaubsjahres angeordnet und angekündigt werden. Bei aller Dringlichkeit gilt …“ Weiterlesen
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20.04.2021 Rechtsanwalt Sven Rasehorn„… , Betriebsferien) und die Zeiten verbindlich festgelegt worden sind. Auch für 2020 galten Ausnahmen, da bis 31.12.2020 die Bundesagentur für Arbeit Corona-bedingt davon abgesehen hat, dass der Urlaub im letzten …“ Weiterlesen
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16.04.2021 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf„… nach der Antragstellung zurückweisen. Hat das Unternehmen keine begründeten Interessen, ist der Urlaub zu gewähren. Eine einseitige Festlegung des Urlaubs ist nur als Ausnahme gerechtfertigt, wenn z.B. Betriebsferien …“ Weiterlesen
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04.04.2021 Rechtsanwalt Uwe Herber„… zu berücksichtigen. Hierdurch ist es für den Arbeitgeber im Ergebnis schwieriger, einseitig gegen den Willen des Arbeitnehmers Urlaub anzuordnen. Gleiches gilt für die Anordnung von Betriebsferien …“ Weiterlesen