Wenn der Matrose an Bord bleiben muss

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Vor einiger Zeit hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Klage eines leitenden Ingenieurs auf einem Mehrzweckschiff zu entscheiden. Das Schiff befindet sich durchgehend im Einsatz. D. h., es ist 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag unterwegs. Nach einem Einsatztag verbleibt es auf See und geht dort vor Anker. Häfen werden nur selten angefahren. An Bord wird in Wochenwechselschicht gearbeitet. Die Schichtlänge dauert 7 Tage. Eine Tagesschicht dauert durchschnittlich 12 Stunden. Nach einer Arbeitswoche an Bord schließt sich eine Freiwoche sowie eine Arbeitswoche an Land an.

Mitunter kommt es vor, dass nach Abschluss einer Woche an Bord bis zum Eintreffen im Hafen oder aber bis zum Abholen eines Transportschiffes mehrere Stunden oder gar 1 oder 2 Tage vergehen, die nicht zur regulären Arbeitszeit gehören. Vorliegend hatte ein leitender Ingenieur auf diesem Mehrzweckschiff nunmehr geklagt um für diese Zeit Vergütung gezahlt zu bekommen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass das nur dann vergütet werden muss, wenn die Anwesenheit angeordnet war. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit folgt nicht auf den Zwang, während des Aufenthalts auf See auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an Bord zu bleiben. Die Klage dieses leitenden Ingenieurs war übrigens auch in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum AZ 6 AZR 141/08).


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