Wenn die Schönheitsoperation misslingt – Ihr Recht auf Schmerzensgeld bei fehlerhaft durchgeführter Brustvergrößerung

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Schönheitsoperationen sind heutzutage aus dem medizinischen Alltag kaum wegzudenken. Viele Menschen streben durch operative Veränderungen ihres äußeren Erscheinungsbildes nach mehr Lebensqualität und Zufriedenheit. Doch was passiert, wenn die Schönheitsoperation misslingt? In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Patientenanwalt zu wenden.


Die richtige Wahl des Arztes

Bei der Auswahl des Arztes ist besondere Vorsicht geboten. Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“ oder „Beauty Doc“ sind nicht geschützt und können von jedem Arzt verwendet werden, unabhängig von einer spezifischen Qualifikation. Achten Sie daher darauf, einen Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie zu wählen, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren.


Misslungene Brustvergrößerung

Ein Beispiel aus unserer Kanzlei zeigt, wie gravierend die Folgen einer misslungenen Schönheitsoperation sein können. Unsere Mandantin erlitt nach einer technisch fehlerhaft durchgeführten Brustvergrößerung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Auch die postoperative Behandlung war mangelhaft, was zu weiteren Komplikationen führte.


Technisch fehlerhafte Durchführung und mangelnde Nachsorge

Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte, dass die Brustvergrößerung technisch fehlerhaft durchgeführt wurde. Zudem erfolgten die postoperativen Kontrollen nicht ausreichend engmaschig. Dies führte dazu, dass unsere Mandantin zahlreiche Revisionsoperationen durchlaufen musste und unter erheblichen Schmerzen litt.


Gerichtliche Einigung und Schadensersatz

Aufgrund der schwerwiegenden Folgen und der Ausführungen des medizinischen Sachverständigen empfahl das angerufene Landgericht eine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreits. Unsere Mandantin erhielt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von über 36.000 Euro.


Ihre Rechte als Patient

Liegt bei Ihnen eine Verletzung Ihrer Patientenrechte vor? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer misslungenen Schönheits-OP, wie zum Beispiel einer Brustvergrößerung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, ob ein Behandlungsfehler bei Ihrer Schönheits-OP vorliegt.


So helfen wir Ihnen

  • Kostenlose Erstberatung: Schildern Sie uns den Ablauf Ihrer Behandlung. Wir prüfen, ob ein Arztfehler bzw. Behandlungsfehler vorliegt.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die verantwortlichen Ärzte und Krankenhäuser durchzusetzen.


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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