Wenn Mitarbeitende zu sehr an ihrer Büroeinrichtung „hängen“

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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.01.2022 – 16 Ca 4198/21

„Die Pandemie rechtfertigt oder entschuldigt die Pflichtverletzung der Klägerin nicht. Kein anderer Mitarbeiter hat in dieser Zeit seinen Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen.“

Mit dieser Argumentation hat das Erzbistum Köln seine Justiziarin fristlos gekündigt. Diese hatte den Laptop, das I-Pad und das Diensthandy sowie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause genommen, nachdem Sie mit dem Generalvikar besprochen hatte, dauerhaft im Homeoffice zu arbeiten.

Als sich die Justiziarin mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzte, versuchte die Beklagte sogar die Klägerin mit einem weiteren Schreiben in Ruhestand zu versetzen.


Und wie bewertete das Arbeitsgericht Köln den Fall?

Das Arbeitsgericht Köln entschied, zugunsten der Klägerin.

Zwar stimmte es der Argumentation der Beklagten zu, dass die Mitnahme eines Bürostuhls eine Kündigung rechtfertigen könne. Unter den konkreten Umständen des Falls liege aber kein wichtiger Grund zur Kündigung vor. Und weil die Beklagte Verfahrensfehler begangen habe, halte auch die Versetzung in den Ruhestand einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.


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Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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