Wer kann wegen Trunkenheitsfahrt außer dem Fahrer bestraft werden ?

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Als Täter einer Trunkenheitsfahrt können nach der Rechtsprechung  nicht nur der Führer des Fahrzeugs bestraft werden.

Führer eines Kraftfahrzeugs ist, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrtbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1988 – 4 StR 239/88).

Kann ein Fahrlehrer Führer sein ?

Die Fahrzeugführereigenschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen,dass sich mehrere Personen die Bedienung der notwendigen Funktionen teilen (in einem solchen Fall können beide als Fahrzeugführer anzusehen sein - BGH, Beschluss vom 23. September 2014 – 4 StR 92/14 ).

 § 2 Abs. 15 StVG regelt die Rolle des Fahrlehrers: „Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.“ 

Ein alkoholisierter Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulfahrt auf die Bestimmung des Fahrtweges und eine mündliche Korrektur der Fahrweise beschränkt, führt das Fahrzeug nicht im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB. Er begeht auch keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 StVG. (Rn.9) (OLG Dresden, Beschluss vom 19. Dezember 2005 – 3 Ss 588/05 –).

Ein Fahrlehrer, der jedoch im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit auf dem Beifahrersitz eines verunfallten Fahrschulfahrzeugs saß, hat i.S.d. § 316 Abs. 1 StGB das Fahrzeug geführt, wenn er nach seiner eigenen Einlassung am Unfallort kurz vor dem Zusammenstoß - wenn auch zu spät - gebremst hat. (LG Münster, Beschluss vom 09. Juni 2017 – 3 Qs 34/17 ).

Strafbarkeit des Gastwirts und privaten Gastgebers ?

Beihilfe kann auch bei Bestehen einer Garantenstellung durch Unterlassen begangen werden. Wenn ein Gastwirt die Trunkenheitsfahrt nicht verhindert, obwohl er dem Gast so viel ausgeschenkt hat, dass dieser nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann, ist eine Strafbarkeit gegeben (BGHSt 19, 152; BGH NJW 1975, 1175). 

Das Gleiche gilt auch für einen privaten Gastgeber.

Die Anwaltskanzlei ist im Bereich von Unfallabwicklung, Fahrerlaubnis, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Eine Ersteinschätzung per e-mail oder Telefon wird angeboten.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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