Wer trägt die Kosten bei einem Kündigungsschutzprozess?

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Wer eigentlich die Kosten trägt, wenn man gegen eine Kündigung Kündigungschutzklage erhebt:

Mandanten vermuten regelmäßig, dass der Verlierer eines Gerichtsprozesses im Arbeitsrecht in der ersten Instanz sowohl die Gerichtskosten als auch den eigenen Anwalt, jedoch auch den Rechtsanwalt des Arbeitgebers zu bezahlen hat.

Diese Rechtsauffassung ist zutreffend für das übrige Zivilrecht.

Die Kostentragungspflicht im Arbeitsgerichtsprozess ist allerdings eine andere. Geregelt ist dies in § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Dort ist festgelegt, dass in der ersten Instanz die Partei, die den Prozess gewonnen hat, keinen Anspruch gegenüber der unterliegenden Partei hat, die eigenen Rechtsanwaltskosten ersetzt zu verlangen.

Dies erscheint auf den ersten Blick unbillig, weil doch der Gewinner eines Prozesses letzten Endes bestätigt bekommen hat, dass seine eigene Rechtsauffassung die richtige war.

Warum soll er dann für seine eigenen Anwaltskosten aufkommen?

Die Beantwortung der Frage liegt im Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Würde ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhalten hat, auch noch der Gefahr ausgesetzt sein, zusätzliche Kosten tragen zu müssen, wenn er die Verteidigung seines Arbeitsverhältnisses versucht, aber verliert, so würde kaum ein Arbeitnehmer nach dem drohenden Verlust seiner Existenzgrundlage (Arbeitsverhältnis/Kündigung) dieses Kostentragungsrisiko eingehen und Klage erheben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Regelung wie oben beschrieben getroffen.

Damit sich Arbeitnehmer auch vor den eigenen Rechtsanwaltskosten schützen können, schließen Arbeitnehmer regelmäßig sogenannte Berufsrechtschutzversicherungen ab. Diese sehen zumeist noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von Euro 100 bis Euro 300 vor, die Versicherungen tragen aber im übrigen die Kosten des eigenen Anwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Es ist also jedem Arbeitnehmer anzuraten, eine Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Berücksichtigt werden kann bei der jährlichen Kostenbelastung von ca. Euro 250, dass der im Haushalt lebende Partner des Versicherungsnehmers im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen ebenfalls Versicherungsschutz genießt, sodass im Geiste die jährlichen Versicherungsprämien geteilt werden können.

Bitte beachten Sie, dass jede Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Wartezeit hat, diese variiert zwischen einem Monat und drei Monaten. Tritt der Rechtsschutzfall innerhalb dieser Wartezeit nach Vertragsschluss ein, so besteht kein Versicherungsschutz. Man sollte also frühzeitig eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen.


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