Wer übernimmt die Schulden bei einer Privatinsolvenz?
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Einleitung
Peter M. saß verzweifelt an seinem Küchentisch. Der Stapel Mahnungen vor ihm war überwältigend. Vor drei Jahren hatte er voller Hoffnung ein kleines Unternehmen gegründet – doch die Aufträge blieben aus und die Schulden wuchsen unaufhaltsam. Dann kam der gefürchtete Brief: die Zahlungsaufforderung des Gerichts. "Was passiert jetzt?" fragte er sich. "Wer übernimmt meine Schulden, wenn ich Privatinsolvenz anmelde?"
Privatinsolvenz als Ausweg aus der Schuldenfalle
Peter suchte professionelle Hilfe und wandte sich an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er erklärte ihm die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Privatinsolvenz gemäß der deutschen Insolvenzordnung (InsO). Während des Verfahrens würde Peter sein pfändbares Einkommen an einen Insolvenzverwalter abtreten. Nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren winkte ihm die Restschuldbefreiung – der komplette Erlass der verbleibenden Schulden.
Wer trägt die Schulden bei einer Privatinsolvenz?
Der Schulden-Anwalt erklärte Peter, wie sich die Lasten verteilen:
1. Peter selbst: Während der Insolvenz bleibt ihm nur das Existenzminimum. Sein pfändbares Einkommen fließt in die Insolvenzmasse.
2. Die Gläubiger: Sie erhalten meist nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurück und müssen den Rest abschreiben.
3. Die Allgemeinheit: Staatliche Institutionen und Sozialversicherungsträger tragen indirekt Kosten, wenn offene Forderungen nicht beglichen werden können.
Ein schuldenfreier Neuanfang
Peter entschied sich für die Privatinsolvenz. Die ersten Monate waren hart, doch mit der Zeit lernte er, mit dem wenigen Geld auszukommen. Nach drei Jahren hielt er endlich den Bescheid über seine Restschuldbefreiung in den Händen. Der finanzielle Albtraum war vorbei – er konnte ohne Schulden neu beginnen.
Expertenrat zur Privatinsolvenz
Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt betont: "Die Privatinsolvenz ist eine echte Chance auf einen schuldenfreien Neustart. Wichtig ist, frühzeitig eine Schuldnerberatung aufzusuchen und die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten." Er rät Betroffenen, sich aktiv über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, um Verzögerungen oder Komplikationen im Verfahren zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz
1. Welche Schulden werden nicht erlassen?
Schulden aus Straftaten oder Unterhaltsverpflichtungen bleiben auch nach der Insolvenz bestehen.
2. Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
Mithaftende Personen, wie Ehe- oder Geschäftspartner, bleiben weiterhin für ihre Anteile der Schulden verantwortlich.
3. Wer übernimmt die Kosten des Insolvenzverfahrens?
Die Verfahrenskosten werden aus der Insolvenzmasse beglichen. Falls diese nicht ausreicht, kann eine Stundung beantragt werden.
Fazit: Schuldenfrei in drei Jahren
Für Peter war die Privatinsolvenz die beste Entscheidung. Der Weg war nicht einfach, aber nach drei Jahren konnte er schuldenfrei neu starten. Wer in einer ähnlichen Situation steckt, sollte nicht zögern, sich frühzeitig beraten zu lassen.
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Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Neustart!
Glossar: Wichtige Begriffe zur Privatinsolvenz
- Pfändbares Einkommen: Der Teil des Einkommens, der während der Insolvenz an die Gläubiger abgeführt wird.
- Restschuldbefreiung: Der Erlass der verbleibenden Schulden nach erfolgreichem Abschluss der Insolvenz.
- Insolvenzverwalter: Eine vom Gericht bestellte Person, die das Insolvenzverfahren überwacht und das Vermögen des Schuldners verwaltet.
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