Werden im Erbrecht Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten angerechnet?

  • 1 Minute Lesezeit

Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte können bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden. Dies ist der umgekehrte Fall zum Pflichtteilsergänzungsanspruch - eine Schenkung mit Anrechnungsbestimmung, d.h. dass eine anrechnungspflichtige Schenkung, die zu Lebzeiten des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigen gemacht wurde, von seinem Pflichtteil abgezogen wird.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

www.law-recht.com


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy

Beiträge zum Thema