Werden im Erbrecht Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten angerechnet?
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Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte können bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden. Dies ist der umgekehrte Fall zum Pflichtteilsergänzungsanspruch - eine Schenkung mit Anrechnungsbestimmung, d.h. dass eine anrechnungspflichtige Schenkung, die zu Lebzeiten des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigen gemacht wurde, von seinem Pflichtteil abgezogen wird.
Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Dr. Iranbomy
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